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Artikel 56 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
G. v. 23.05.1949 BGBl. S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2478
Geltung ab 24.05.1949; FNA: 100-1 Grundgesetz
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Geltung ab 24.05.1949; FNA: 100-1 Grundgesetz
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Artikel 56
Artikel 56 wird in 5 Vorschriften zitiert
1Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
2Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
2Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Zitierungen von Artikel 56 GG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 56 GG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 64 GG
... und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen ...
Zitat in folgenden Normen
Bundesministergesetz (BMinG)
neugefasst durch B. v. 27.07.1971 BGBl. I S. 1166; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 3 BMinG
... der Bundesregierung leisten bei der Übernahme ihres Amtes vor dem Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen ...
Gesetz zu Artikel 45b des Grundgesetzes (WBeauftrG)
neugefasst durch B. v. 16.06.1982 BGBl. I S. 677; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 14 WBeauftrG Wählbarkeit; Amtsdauer; Verbot einer anderen Berufsausübung; Eid; Befreiung vom Wehrdienst
... (4) Der Wehrbeauftragte leistet bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid. (5) Der Wehrbeauftragte ist für die Dauer ...
Polizeibeauftragtengesetz (PolBeauftrG)
G. v. 28.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 72
§ 11 PolBeauftrG Ernennung; Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Polizeibeauftragten des Bundes; Amtseid
... oder der Polizeibeauftragte des Bundes leistet bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid. (3) Das Amtsverhältnis endet 1. mit dem Ablauf der ...
SED-Opferbeauftragtengesetz (OpfBG)
Artikel 3 G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 750, 757; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 5 OpfBG Wahl der oder des Opferbeauftragten und Amtszeit
... vor der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Bundestages den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen ...
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