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Artikel 57 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
Artikel 57 Änderung des Prostituiertenschutzgesetzes
Das Prostituiertenschutzgesetz vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 34 wie folgt gefasst:
„§ 34 Datenverarbeitung; Datenschutz". - 2.
- § 34 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 34 Datenverarbeitung; Datenschutz". - b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „erheben, verarbeiten und nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.
- c)
- In Absatz 2 wird das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.
- d)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „weitergegeben" durch das Wort „übermittelt" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.
- e)
- In Absatz 5 Satz 4 werden die Wörter „oder nutzen" gestrichen.
- f)
- In Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter „erhoben, verarbeitet und genutzt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.
- 3.
- In § 35 Absatz 4 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.
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Zitierungen von Artikel 57 2. DSAnpUG-EU
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 57 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. DSAnpUG-EU selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 41 2. DSAnpUG-EU Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes
... für den Datenschutz der Deutschen Welle hat die Aufgaben und Befugnisse entsprechend Artikel 57 und Artikel 58 Absatz 1 bis 5 der Verordnung (EU) 2016/679. Nur soweit die Zuständigkeit des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 182 11. ZustAnpV Änderung des Prostituiertenschutzgesetzes
... Absatz 3 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter ...
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