§ 59 Verlust der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft in einem Selbstverwaltungsorgan endet vorzeitig
- 1.
- durch Tod,
- 2.
- durch Erwerb der Mitgliedschaft für ein anderes Selbstverwaltungsorgan, wenn die gleichzeitige Zugehörigkeit zu beiden Selbstverwaltungsorganen ausgeschlossen ist,
- 3.
- mit Eintritt der Unanfechtbarkeit eines Beschlusses nach Absatz 2 oder 3.
(2) 1Der Vorstand hat ein Mitglied eines Selbstverwaltungsorgans durch Beschluss von seinem Amt zu entbinden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn die Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind. 2Jedes Mitglied hat dem Vorsitzenden des Vorstands unverzüglich Veränderungen anzuzeigen, die seine Wählbarkeit berühren.
(3)
1Verstößt ein Mitglied eines Selbstverwaltungsorgans in grober Weise gegen seine Amtspflichten, hat der Vorstand das Mitglied durch Beschluss seines Amtes zu entheben.
2Der Vorstand kann die sofortige Vollziehung des Beschlusses anordnen; die Anordnung hat die Wirkung, dass das Mitglied sein Amt nicht ausüben kann.
3Für ein Mitglied des Verwaltungsrates der in
§ 35a Absatz 1 genannten Krankenkassen finden die Sätze 1 und 2 auch dann Anwendung, wenn in seiner Person ein Wahlausschlussgrund nach
§ 51 Absatz 6 vorliegt.
(4) 1Betrifft ein Beschluss nach Absatz 2 oder 3 ein Mitglied der Vertreterversammlung, bedarf er der Zustimmung des Vorsitzenden der Vertreterversammlung. 2Stimmt der Vorsitzende nicht zu oder betrifft der Beschluss ihn selbst, entscheidet die Vertreterversammlung.
(5) Für stellvertretende Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.
(6) Endet die Mitgliedschaft in einem Selbstverwaltungsorgan, tritt bis zur Ergänzung des Organs an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds ein Stellvertreter.
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interne Verweise§ 35a SGB IV Vorstand bei Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen (vom 12.08.2021) ... Amtsenthebung eines Amtsentbindung eine und Mitglieds des Vorstands durch den Verwaltungsrat gilt § 59 Abs. 2 und 3 entsprechend. Gründe für eine Amtsenthebung oder eine Amtsentbindung sind auch ... in grober Weise gegen seine Amtspflichten und kommt ein Beschluss des Verwaltungsrates nach § 59 Absatz 3 Satz 1 nicht innerhalb einer angemessenen Frist zustande, hat die Aufsichtsbehörde dieses Mitglied ...
§ 36 SGB IV Geschäftsführer (vom 01.01.2025) ... sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstands von der Vertreterversammlung gewählt; § 59 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. (2a) Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden ...
§ 51 SGB IV Wählbarkeit (vom 01.01.2018) ... geraten ist, 4. seit den letzten Wahlen wegen grober Verletzung seiner Pflichten nach § 59 Abs. 3 seines Amtes enthoben worden ist, 5. a) als Beamter, Angestellter oder Arbeiter bei dem ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 64
§ 209 SGB V Verwaltungsrat der Landesverbände (vom 26.03.2024) ... §§ 40, 41, 42 Absatz 1 bis 3, § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, die §§ 58, 59 , 62, 63 Absatz 1, 3 und 4, § 64 Absatz 3 und die §§ 64a und 66 Absatz 1 des Vierten ...
§ 217b SGB V Organe (vom 01.01.2024) ... § 33 Abs. 3, die §§ 40, 41, 42 Abs. 1 bis 3, die §§ 58, 59 , 62 Absatz 1 bis 4 und 6, § 63 Abs. 1, 3, 4, § 64 Absatz 1 bis 3, § 64a und § ...
§ 279 SGB V Verwaltungsrat und Vorstand (vom 01.01.2024) ... Absatz 2 und 3, die §§ 41, 42 Absatz 1 bis 3, § 43 Absatz 2, die §§ 58, 59 Absatz 1 bis 3, 5 und 6 , die §§ 60, 62 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2, 3 Satz 1 und 4 und Absatz 4 ...
Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO)
V. v. 28.07.1997 BGBl. I S. 1946; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 79 SVWO Bekanntmachung (vom 01.01.2023) ... erforderlich gewordene Ergänzung der Vertreterversammlung (§ 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 59 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ) ist unverzüglich durchzuführen. Der Vorsitzende des Vorstandes teilt dem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDigital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
Artikel 7a BlGewVFG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ... zwölf Monaten vor dem Wahltag beschäftigt war" eingefügt. 2. Dem § 59 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Für ein Mitglied des Verwaltungsrates ... zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen § 51 Absatz 6 Nummer 5 und § 59 Absatz 3 in der jeweils bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung finden bis zum Ende der Amtsperiode ...
GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
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