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§ 5
Mail bei Änderungen
§ 5 - Besondere Gebührenverordnung BMAS (BMASBGebV)
V. v. 10.08.2021
BGBl. I S. 3376
(
Nr. 52
)
Geltung ab 01.10.2021; FNA: 202-5-13
Verwaltungsgebühren
§ 4
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→
Schlussformel
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
§ 4
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Schlussformel
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