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§ 5 - BND-Gesetz (BNDG)

Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-6 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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§ 5 Besondere Formen der Datenerhebung



1Der Bundesnachrichtendienst darf zur heimlichen Beschaffung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten nachrichtendienstliche Mittel anwenden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. 2§ 8 Absatz 2 und die §§ 9, 9a und 9b des Bundesverfassungsschutzgesetzes sind entsprechend anzuwenden. 3§ 1 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.





 

Frühere Fassungen von § 5 BNDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
vom 19.04.2021 BGBl. I S. 771
aktuell vorher 31.12.2016Artikel 1 Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3346
aktuell vorher 21.11.2015Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
vom 17.11.2015 BGBl. I S. 1938
aktuellvor 21.11.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 BNDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BNDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BNDG Organisation und Aufgaben (vom 01.01.2024)
... Daten erhoben, so richtet sich ihre Verarbeitung nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 37 sowie 59 bis ...
 
Zitat in folgenden Normen

Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 171 TKG Mitwirkung bei technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten
... Absatz 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, auch in Verbindung mit § 5 des MAD-Gesetzes und § 5 des BND-Gesetzes , oder nach Landesrecht nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 170 Absatz 5 und der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
... Auskunftsverlangen § 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten § 5 Besondere Formen der Datenerhebung Abschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten  ...

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Artikel 1 BNDGuaÄndG Änderung des BND-Gesetzes (vom 01.01.2022)
...  2. In § 1 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „nach den §§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 bis 32" durch die Wörter „nach Satz 1 sowie den ... 19 bis 21 sowie 23 bis 32" durch die Wörter „nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 39 sowie 59 bis 63" ersetzt. 3. § 3 Absatz 3 wird ... § 3 Absatz 3 wird aufgehoben. 4. § 4 Satz 4 wird aufgehoben. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „die Mittel ...

Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3346
Artikel 1 AFABNDG Änderung des BND-Gesetzes
...  2. In § 1 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§§ 2 bis 6 und 8 bis 11" durch die Wörter „§§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 ... „§§ 2 bis 6 und 8 bis 11" durch die Wörter „§§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 bis 32" ersetzt. 3. Die §§ 2a bis 3 werden ... 23 bis 32" ersetzt. 3. Die §§ 2a bis 3 werden die §§ 3 bis 5. 4. Nach dem neuen § 5 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt:  ... Die §§ 2a bis 3 werden die §§ 3 bis 5. 4. Nach dem neuen § 5 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt: „Abschnitt 2 ... „Abschnitt 3 Datenverarbeitung". 6. Die bisherigen §§ 4 bis 6 werden die §§ 19 bis 21. 7. Der bisherige § 7 wird § 22 und ... 24 und in Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 3" durch die Angabe „§ 5 " ersetzt. 11. Der bisherige § 9a wird § 25 und wie folgt ... wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 4 und 5 " durch die Angabe „§§ 19 und 20" ersetzt. bb) In Satz 2 ...

Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
G. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 1938
Artikel 3 BVerSchZusG Änderung des BND-Gesetzes
... (BGBl. I S. 1602) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 9, 9a und 9b des ... einschließlich personenbezogener Daten, die mit den Mitteln nach § 3 erhoben worden sind, darf er an die in § 19 Absatz 1 Satz 1 des ...