Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.01.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
§ 5 - Coronavirus-Schutzverordnung (CoronaSchV)
V. v. 21.12.2020 BAnz AT 21.12.2020 V4; aufgehoben durch § 10 V. v. 13.01.2021 BAnz AT 13.01.2021 V1
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 2126-13-22 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
|
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 2126-13-22 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
|
§ 5 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 22. Dezember 2020 in Kraft; sie tritt mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, ansonsten spätestens mit Ablauf des 20. Januar 2021 außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung V. v. 6. Februar 2021 BAnz AT 06.01.2021 V1 m.W.v. 6. Januar 2021
Frühere Fassungen von § 5 CoronaSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 06.01.2021 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung vom 06.01.2021 BAnz AT 06.01.2021 V1 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 CoronaSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 CoronaSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
CoronaSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung
V. v. 06.02.2021 BAnz AT 06.01.2021 V1
Artikel 1 CoronaSchVÄndV
... § 5 der Coronavirus-Schutzverordnung vom 21. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 V4) wird die Angabe „6. Januar 2021" durch ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/5_Coronavirus-Schutzverordnung.htm