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Artikel 5 - Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Artikel 5 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Dezember 2019 HWG § 9

Dem § 9 des Heilmittelwerbegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3068), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Satz 1 ist nicht anzuwenden auf die Werbung für Fernbehandlungen, die unter Verwendung von Kommunikationsmedien erfolgen, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist."

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Zitierungen von Artikel 5 DVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 DVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Masernschutzgesetz
G. v. 10.02.2020 BGBl. I S. 148
Artikel 3b MasSchG Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3068), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2562 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Ferner darf für die in ...