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§ 5
Mail bei Änderungen
§ 5 - Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)
V. v. 20.01.2021
BGBl. I S. 95
(
Nr. 3
)
Geltung ab 03.07.2021; FNA: 2129-56-8
Umweltschutz
Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 3 Vorschriften zitiert
§ 4
←
→
Schlussformel
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 3. Juli 2021 in Kraft.
§ 4
←
Inhaltsverzeichnis
→
Schlussformel
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: https://www.buzer.de/5_EWKVerbotsV.htm
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