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§ 5 - Frischzellenverordnung (FrizV k.a.Abk.)

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 5 ändert mWv. 15. Mai 2021 FrischZV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Frischzellen-Verordnung vom 4. März 1997 (BGBl. I S. 432) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Mai 2021.

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