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§ 5 - Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT
k.a.Abk.
)
B. v. 02.07.1980
BGBl. I S. 1237
; zuletzt geändert durch B. v. 22.02.2024
BGBl. 2024 I Nr. 64
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1
Bundestag
29 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 63 Vorschriften zitiert
III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat
§ 4
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§ 6
§ 5 Präsidium
§ 5 wird in
1 Vorschrift zitiert
Der Präsident und die stellvertretenden Präsidenten bilden das Präsidium.
§ 4
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§ 6
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Zitierungen von
§ 5 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 12.06.2017 BGBl. I S. 1877
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