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§ 5 - Gebäudereinigerausbildungsverordnung (GebReinAusbVO)
V. v. 28.06.2019 BGBl. I S. 892 (Nr. 24)
Geltung ab 01.08.2019; FNA: 7110-6-131 Handwerk im Allgemeinen
Geltung ab 01.08.2019; FNA: 7110-6-131 Handwerk im Allgemeinen
§ 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen,
- 2.
- Planen, Vorbereiten und Organisieren der Durchführung von Arbeitsaufträgen,
- 3.
- Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
- 4.
- Bedienen, Pflegen und Instandhalten von Reinigungsgeräten, -maschinen und -anlagen,
- 5.
- Verarbeiten von Oberflächenbehandlungsmitteln,
- 6.
- Durchführen von Reinigungsmaßnahmen,
- 7.
- Pflegen, Konservieren und Aufbereiten von Oberflächen,
- 8.
- Durchführen von Maßnahmen zur Hygiene und Dekontamination und
- 9.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie Übergeben der Arbeitsergebnisse an Kunden und Kundinnen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz und
- 5.
- Nachhaltigkeit.
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Zitierungen von § 5 GebReinAusbVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GebReinAusbVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GebReinAusbVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage GebReinAusbVO (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin
... Gestalten von kundenorien- tierten Arbeitsprozessen ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Anforderungen, Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen ... Vorbereiten und Organisieren der Durchführung von Arbeitsaufträgen ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) eigenen Arbeitsaufwand abschätzen, Arbeitsschritte planen und Zeitaufwand ... Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen; ergonomische ... und Instandhalten von Reinigungs- geräten, -maschinen und -anlagen ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Werkzeuge und Geräte auswählen, handhaben, pflegen und warten ... 5 Verarbeiten von Oberflächen- behandlungsmitteln ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Arten der Oberflächenverschmutzungen feststellen und diese Arten von ... 6 Durchführen von Reinigungs- maßnahmen ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Art und Beschaffenheit von Gebäuden, Bauteilen und ... Konservieren und Aufbereiten von Oberflächen ( § 5 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Oberflächen unterscheiden und beurteilen b) Oberflächen für ... von Maßnahmen zur Hygiene und Dekontami- nation ( § 5 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Maßnahmen zur Hygiene und Dekontamination, ins- besondere nach ... sowie Übergeben der Arbeitsergebnisse an Kunden und Kundinnen ( § 5 Absatz 2 Nummer 9 ) a) eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen b) durchgeführte ... 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... 5 Nachhaltigkeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Kunden und Kundinnen über alternative Reinigungs- mittel und -verfahren ...
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