Artikel 5 - Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Geltung ab 21.12.2022, abweichend siehe Artikel 43
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Artikel 5 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2023 EStG § 72

§ 72 des Einkommensteuergesetzes, das zuletzt durch Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 6 werden jeweils die Wörter „Bundes- oder" gestrichen und werden die Wörter „Satz 6 bis 9" durch die Wörter „Satz 6 und 7" ersetzt.

b)
In Satz 7 werden die Wörter „Satz 8 bis 10" durch die Wörter „Satz 6 bis 8" ersetzt.

2.
Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3.
von einem Dienstherrn oder Arbeitgeber im Bereich des Bundes".

3.
Absatz 8 Satz 3 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 5 JStG 2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 JStG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 JStG 2022 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
Artikel 43 JStG 2022 Inkrafttreten (vom 01.11.2023)
... Die Artikel 4, 9, 16, 18, 30, 38 und 41 treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (7) Die Artikel 5 , 31 und 42 treten am 1. März 2023 in Kraft. (8) Die Artikel 6, 17 und 32 treten am ...


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