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§ 5 - Kochausbildungsverordnung (KochAusbV)
§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern,
- 2.
- Annahme und Einlagerung von Waren,
- 3.
- Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln,
- 4.
- Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche,
- 5.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in Service und Wirtschaftsdienst,
- 6.
- Zubereitung von einfachen Speisen und Gerichten,
- 7.
- Zubereitung von pflanzlichen Nahrungsmitteln und von Pilzen,
- 8.
- Zubereitung von Suppen, Soßen und Eintöpfen,
- 9.
- Verarbeitung und Zubereitung von Fleisch,
- 10.
- Verarbeitung und Zubereitung von Fisch,
- 11.
- Herstellung und Verarbeitung von Teigen und Massen,
- 12.
- Herstellung von Süßspeisen und Desserts,
- 13.
- Planung und Umsetzung des nachhaltigen Einsatzes von Geräten, Maschinen, Arbeitsmitteln, Lebensmitteln und Ressourcen,
- 14.
- Anwendung der speziellen Hygienevorschriften in der Küche,
- 15.
- Zusammenstellung und Kennzeichnung von Speisen und Gerichten,
- 16.
- Sicherstellung von Warenflüssen sowie Kalkulation von Kosten und Preisen,
- 17.
- küchentechnische Verwaltungsprozesse,
- 18.
- Beratung von Gästen sowie Verkauf von Produkten und Dienstleistungen und
- 19.
- Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt und
- 5.
- Durchführung von Hygienemaßnahmen.
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Zitierungen von § 5 KochAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KochAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KochAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 KochAusbV Inhalt der Zusatzqualifikation
... Über das in § 5 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation ...
Anlage 1 KochAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
... 1 Umgang mit Gästen und Teammitgliedern ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten betriebsangemessen gestalten ... 2 Annahme und Einlagerung von Waren ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol- lieren, ... zubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Arbeitsaufgaben erfassen b) Arbeitsabläufe planen c) Waren- oder ... der grund- legenden Arbeitstechniken in der Küche ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Arbeits- und Schnitttechniken anwenden b) Produkte auf Beschaffenheit ... der grund- legenden Aufgaben in Service und Wirtschafts- dienst ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) beim Service nach der betrieblichen Serviceform mitwirken b) ... 6 Zubereitung von einfachen Speisen und Gerichten ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verar- beitungsstufen auswählen ... Zubereitung von pflanzlichen Nahrungsmitteln und von Pilzen ( § 5 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Gemüse, Obst und Kräuter unterscheiden, vorberei- ten und verarbeiten ... 8 Zubereitung von Suppen, Soßen und Eintöpfen ( § 5 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Brühen und Fonds aus pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln zubereiten, ... 9 Verarbeitung und Zubereitung von Fleisch ( § 5 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Fleischarten und Fleischteile auswählen, ihre Eigen- schaften unterscheiden ... 10 Verarbeitung und Zubereitung von Fisch ( § 5 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Fischarten und Frischemerkmale unterscheiden b) Fisch durch Schuppen und ... 11 Herstellung und Verarbeitung von Teigen und Massen ( § 5 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Mürbeteig, Hefeteig und Backteig herstellen und verarbeiten b) ... Herstellung von Süßspeisen und Desserts ( § 5 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Süßspeisen, Desserts und Eis nach den betrieb- lichen Vorgaben ... von Geräten, Maschinen, Arbeitsmitteln, Lebensmitteln und Ressourcen ( § 5 Absatz 2 Nummer 13 ) a) Energieverbrauch von Maschinen und Geräten sowie Wasserverbrauch bei ... der speziellen Hygienevorschriften in der Küche ( § 5 Absatz 2 Nummer 14 ) a) die speziellen Hygienevorschriften, insbesondere zu Fleisch insgesamt sowie zu ... und Kennzeichnung von Speisen und Gerichten ( § 5 Absatz 2 Nummer 15 ) a) Menüs erstellen und dabei die Menükunde und nachhaltige ... von Waren- flüssen sowie Kalkulation von Kosten und Preisen ( § 5 Absatz 2 Nummer 16 ) a) Warenbeschaffung unter Berücksichtigung des La- gerbestandes, der ... 17 Küchentechnische Verwal- tungsprozesse ( § 5 Absatz 2 Nummer 17 ) a) Warenflüsse dokumentieren, insbesondere Rech- nungen und Lieferscheine ... von Gästen sowie Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ( § 5 Absatz 2 Nummer 18 ) a) Auftreten und Rolle gegenüber den Gästen reflektie- ren und ... 19 Anleitung und Führung von Mitarbeitenden ( § 5 Absatz 2 Nummer 19 ) a) sich auf unterschiedliche Persönlichkeiten im Team einstellen und ... des Ausbil- dungsbetriebes, Berufs- bildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für ... 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... 5 Durchführung von Hygiene- maßnahmen ( § 5 Absatz 3 Nummer 5 ) a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und ...
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