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§ 5 - Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
§ 5 Module
(1) Das Masterstudium wird in Modulen durchgeführt.
(2) Die Module unterteilen sich in
- 1.
- die Pflichtmodule,
- 2.
- die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung und
- 3.
- das Modul Masterarbeit.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/5_MVITAufstV.htm