Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 5 - Paketboten-Schutz-Gesetz (PaketbSG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Die Artikel 2 und 4 treten am 1. Januar 2026 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. November 2019.

 
Anzeige