Artikel 5 - Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)

Artikel 5 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 ÄApprO § 6

In § 6 Absatz 2 Nummer 5 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 886) geändert worden ist, wird nach dem Wort „Altenpflege" ein Komma und werden die Wörter „als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 5 PflBRefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 PflBRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 5 FachKrEG Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581 ) geändert worden ist, wird folgender Satz eingefügt: „Im Fall des ...


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