Tools:
Update via:
§ 5 - Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)
G. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 220
Geltung ab 24.08.2023; FNA: 7824-10 Tierzucht und Tierhaltung
|
Geltung ab 24.08.2023; FNA: 7824-10 Tierzucht und Tierhaltung
|
§ 5 Bezeichnung der Haltungsformen
§ 5 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 darf keine andere Bezeichnung verwendet werden als die der nach § 4 Absatz 2 und 3 zugeordneten Haltungsform, in der die Tiere im maßgeblichen Haltungsabschnitt nach § 3 Absatz 2 Satz 1 gehalten wurden.
(2) 1Abweichend von Absatz 1 darf die Bezeichnung der Haltungsform Bio nur dann verwendet werden, wenn das in Verkehr gebrachte Lebensmittel auch nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 gekennzeichnet wird. 2Die Bezeichnung der Haltungsform Bio darf nicht verwendet werden, wenn
- 1.
- der Lebensmittelunternehmer auf eine Kennzeichnung nach Artikel 30 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 verzichtet oder
- 2.
- das Lebensmittel nicht nach Artikel 30 Absatz 2, 3 Unterabsatz 1 oder Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/848 gekennzeichnet werden darf.
Zitierungen von § 5 TierHaltKennzG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 TierHaltKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierHaltKennzG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 TierHaltKennzG Kennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
... 3 dürfen nicht vorverpackte Lebensmittel auch nur mit der Bezeichnung der Haltungsform nach § 5 Absatz 1 nach Maßgabe der technischen Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe a und d ...
§ 21 TierHaltKennzG Freiwillige Kennzeichnung
... im Inland vorliegen. (2) Für die Kennzeichnung gelten die §§ 4 bis 11 entsprechend. (3) Der Lebensmittelunternehmer, der das Lebensmittel nach Absatz ...
§ 38 TierHaltKennzG Bußgeldvorschriften
... 3 Absatz 1 nicht sicherstellt, dass eine Kennzeichnung beigefügt ist, 2. entgegen § 5 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 2 , jeweils auch in Verbindung mit § 21 Absatz 2, eine Bezeichnung verwendet, 3. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/5_TierHaltKennzG.htm