(1) Die Soldatinnen und Soldaten tragen an der Uniform die Dienstgradabzeichen nach
Anlage 2.
(2)
1Soweit Bekleidungsstücke der Marine mit Schulterklappen zu versehen sind, tragen Mannschaften, Unteroffizierinnen und Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts sowie Offizierinnen und Offiziere statt der Ärmelabzeichen die Dienstgradabzeichen nach
Anlage 2 als Schulterabzeichen.
2Unteroffizierinnen und Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts tragen zusätzlich eine geschlossene Tresse auf den Schulterklappen.
3Statt der Ärmelwinkel tragen
- 1.
- Maate Schulterklappen mit offener Tresse,
- 2.
- Obermaate Schulterklappen mit geschlossener Tresse.
(3) Am Kampfanzug werden auf den Aufschiebeschlaufen an Stelle der silbernen Dienstgradabzeichen schwarze oder weiße Dienstgradabzeichen getragen; goldene Dienstgradabzeichen bleiben unverändert.