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§ 5a - Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
Artikel 2 G. v. 30.07.2004 BGBl. I S. 1950, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-13 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-13 Ausländerrecht
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§ 5a Vorlage von Dokumenten
(1) 1Die zuständige Behörde darf in den Fällen des § 5 Absatz 2 von einem Unionsbürger den gültigen Personalausweis oder Reisepass und im Fall des
- 1.
- § 2 Abs. 2 Nr. 1 eine Einstellungsbestätigung oder eine Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers,
- 2.
- § 2 Abs. 2 Nr. 2 einen Nachweis über seine selbständige Tätigkeit,
- 3.
- § 2 Abs. 2 Nr. 5 einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel
(2) Die zuständige Behörde darf von Familienangehörigen in den Fällen des § 5 Absatz 2 oder für die Ausstellung der Aufenthaltskarte einen anerkannten oder sonst zugelassenen gültigen Pass oder Passersatz und zusätzlich Folgendes verlangen:
- 1.
- einen Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung, bei Verwandten in absteigender und aufsteigender Linie einen urkundlichen Nachweis über Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 Nummer 3,
- 2.
- eine Meldebestätigung des Unionsbürgers, den die Familienangehörigen begleiten oder dem sie nachziehen.
(3) Die zuständige Behörde verlangt in den Fällen des § 3a für die Ausstellung der Aufenthaltskarte über die in Absatz 2 genannten Nachweise hinaus
- 1.
- ein durch die zuständige Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht,
- a)
- in Fällen nach § 3a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, dass und seit wann die nahestehende Person vom Unionsbürger Unterhalt bezieht,
- b)
- in Fällen nach § 3a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, dass und wie lange die nahestehende Person mit dem Unionsbürger in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- 2.
- in Fällen nach § 3a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c den Nachweis schwerwiegender gesundheitlicher Gründe, die die persönliche Pflege der nahestehenden Person durch den Unionsbürger zwingend erforderlich machen,
- 3.
- in Fällen nach § 3a Absatz 1 Nummer 2 den urkundlichen Nachweis des Bestehens der Vormundschaft oder des Pflegekindverhältnisses sowie einen Nachweis der Abhängigkeit der nahestehenden Person vom Unionsbürger und
- 4.
- in den Fällen nach § 3a Absatz 1 Nummer 3 den Nachweis über die Umstände für das Bestehen einer dauerhaften Beziehung nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c zwischen dem Unionsbürger und der nahestehenden Person.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht G. v. 12. November 2020 BGBl. I S. 2416 m.W.v. 24. November 2020
Frühere Fassungen von § 5a FreizügG/EU
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.11.2020 | Artikel 1 Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht vom 12.11.2020 BGBl. I S. 2416 |
aktuell vorher | 09.12.2014 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften vom 02.12.2014 BGBl. I S. 1922 |
aktuell vorher | 29.01.2013 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften vom 21.01.2013 BGBl. I S. 86 |
aktuell vorher | 28.08.2007 | Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970 |
aktuell | vor 28.08.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5a FreizügG/EU
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a FreizügG/EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FreizügG/EU selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 1 FreizügG/EUuaÄndG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... 1" werden durch die Wörter „Absatz 4 Satz 1" ersetzt. 6. § 5a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ...
Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften
G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1922
Artikel 1 FreizügG/EUuaÄndG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... die Wörter „oder liegen diese nicht vor" eingefügt. 4. In § 5a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden nach der Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 1" das Komma und ...
Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 FreizügG/EU-AnpG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... ausüben. Absatz 5 Satz 2 findet entsprechende Anwendung." 7. § 5a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 3 ...
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