Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 608 - Zivilprozessordnung (ZPO)

neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
|

§ 608 Übersetzung



(1) 1Auf Antrag einer Partei ist eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung in die deutsche Sprache zu übersetzen. 2Die Übersetzung muss nicht den Tatbestand und die Entscheidungsgründe umfassen. 3Die Übersetzung ist untrennbar mit der vollständig abgefassten Entscheidung zu verbinden.

(2) Auf Antrag einer Partei ist ein Vergleich nach § 794 Absatz 1 Nummer 1 in die deutsche Sprache zu übersetzen und die Übersetzung untrennbar mit dem Vergleich zu verbinden.

(3) 1Ist die Veröffentlichung einer gerichtlichen Entscheidung beabsichtigt, hat das Gericht die Übersetzung der vollständig abgefassten Entscheidung in die deutsche Sprache zu veranlassen und beide Sprachfassungen zusammen zu veröffentlichen. 2Wird das Verfahren aufgrund einer Entscheidung nach § 273a nichtöffentlich geführt, so soll die Übersetzung der Entscheidung dergestalt auszugsweise erfolgen, dass keine Rückschlüsse auf schutzwürdige Einzelheiten des Verfahrens möglich sind.





 

Frühere Fassungen von § 608 ZPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2025Artikel 2 Justizstandort-Stärkungsgesetz
vom 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
aktuell vorher 13.10.2023Artikel 6 Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
vom 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
aktuell vorher 01.11.2018Artikel 2 Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
vom 12.07.2018 BGBl. I S. 1151
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 29 FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
aktuellvor 01.09.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 608 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 608 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 01.04.2025)
... oder für die Übersetzung von Entscheidungen zum Zweck der Veröffentlichung ( § 608 Absatz 3 der Zivilprozessordnung ) entstanden sind, werden nicht erhoben. in voller Höhe  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1942
Artikel 1 VSBGuaÄndG Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes
... des Verbrauchers, das den Gegenstand des Streitbeilegungsverfahrens bildet, zum Klageregister nach § 608 Absatz 1 der Zivilprozessordnung angemeldet ist und die Musterfeststellungsklage noch rechtshängig ist, oder".  ... die streitgegenständlichen Ansprüche oder Rechtsverhältnisse des Verbrauchers nach § 608 Absatz 1 der Zivilprozessordnung zum Klageregister wirksam angemeldet waren. Dies gilt nicht, wenn es sich um ... des Streitbeilegungsverfahrens bildet, zum Klageregister einer Musterfeststellungsklage nach § 608 der Zivilprozessordnung angemeldet ist oder während des Streitbeilegungsverfahrens wirksam angemeldet wird und die ...
Artikel 11 VSBGuaÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... des Streitbeilegungsverfahrens bildet, zum Klageregister einer Musterfeststellungsklage nach § 608 der Zivilprozessordnung wirksam angemeldet ist,". cc) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und die ... bildet, zum Klageregister einer rechtshängigen Musterfeststellungsklage nach § 608 der Zivilprozessordnung wirksam angemeldet wird" ersetzt. 4. In § 57c Absatz 3 wird die Angabe ...

Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1151
Artikel 2 MuFKlaG Änderung der Zivilprozessordnung
...  § 607 Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage § 608 Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen § 609 Klageregister; ... die Vorschriften der §§ 611, 612 bleiben hiervon unberührt. § 608 Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (1) Bis zum Ablauf des ... betrieben werden. (2) Bekanntmachungen und Eintragungen nach den §§ 607 und 608 sind unverzüglich vorzunehmen. Die im Klageregister zu einer Musterfeststellungsklage ... können von jedermann unentgeltlich im Klageregister eingesehen werden. (4) Nach § 608 angemeldete Verbraucher können vom Bundesamt für Justiz Auskunft über die zu ihrer ... erfassten Angaben über die Personen zu überlassen, die sich bis zu dem in § 608 Absatz 1 genannten Tag zur Eintragung in das Klageregister angemeldet haben.  ...
Artikel 3 MuFKlaG Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
... ein Komma und die Wörter „über die Musterfeststellungsklage (§§ 606 bis 613 der Zivilprozessordnung)" ...

Justizstandort-Stärkungsgesetz
G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Artikel 2 JusStaStG Änderung der Zivilprozessordnung
... 606 Klageschrift § 607 Beteiligung Dritter am Rechtsstreit § 608 Übersetzung § 609 Rechtsmittelschrift Abschnitt 2 Verfahren ... (4) Kosten einer Übersetzung nach Absatz 2 werden nicht erstattet. § 608 Übersetzung (1) Auf Antrag einer Partei ist eine vollstreckbare gerichtliche ...
Artikel 4 JusStaStG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... oder für die Übersetzung von Entscheidungen zum Zweck der Veröffentlichung ( § 608 Absatz 3 der Zivilprozessordnung ) entstanden sind, werden nicht ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 2 VRUG Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
... geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Klageregister nach § 608 Absatz 1 der Zivilprozessordnung " durch die Wörter „Verbandsklageregister nach § 43 Absatz 1 Satz 1 des ... ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ § 608 Absatz 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung " durch die Wörter „§ 46 Absatz 2 Satz 1 des ... ersetzt. bbb) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 608 Absatz 1 der Zivilprozessordnung " durch die Wörter „§ 46 Absatz 1 des ... ersetzt. ccc) In Nummer 2 werden die Wörter „ § 608 Absatz 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung " durch die Wörter „§ 46 Absatz 2 Satz 1 des ... ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „ § 608 Absatz 3 der Zivilprozessordnung " durch die Wörter „§ 46 Absatz 4 des ...
Artikel 15 VRUG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... In Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „Klageregister einer Musterfeststellungsklage nach § 608 der Zivilprozessordnung " durch die Wörter „Verbandsklageregister nach § 46 des ... die Wörter „Klageregister einer rechtshängigen Musterfeststellungsklage nach § 608 der Zivilprozessordnung " durch die Wörter „rechtshängigen Verbandsklageregister nach § 46 des ...

Verordnung zur Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2923
Artikel 1 MFKRegVÄndV Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
... für Justiz nur vorgenommen, wenn die Anmeldung 1. innerhalb der Frist des § 608 Absatz 1 der Zivilprozessordnung eingegangen ist und 2. alle Angaben nach § 608 Absatz 2 Satz 1 der ... § 608 Absatz 1 der Zivilprozessordnung eingegangen ist und 2. alle Angaben nach § 608 Absatz 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung enthält. Andernfalls lehnt es die Eintragung ab. Mit der Eintragung vergibt das ... „Die Eintragung wird nur vorgenommen, wenn die Rücknahme innerhalb der Frist des § 608 Absatz 3 der Zivilprozessordnung eingegangen ist. Andernfalls lehnt das Bundesamt für Justiz die Eintragung ab."  ...