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§ 60 - Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)
V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 612-22-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.2018; FNA: 612-22-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 60 Belegheft, Buchführung
(1) 1Der Verwender hat ein Belegheft zu führen. 2Das Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen.
(2) 1Der Verwender hat ein Verwendungsbuch nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen. 2Das Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen. 3Auf Verlangen hat der Verwender weitere Aufzeichnungen zu führen. 4Das Hauptzollamt lässt auf Antrag des Verwenders anstelle des Verwendungsbuchs betriebliche Aufzeichnungen zu, wenn Steuerbelange dadurch nicht beeinträchtigt werden. 5Für die Aufzeichnungspflicht gilt § 10 Absatz 3 entsprechend.
(3) Das Hauptzollamt kann in Ausnahmefällen auf das Führen eines Verwendungsbuches verzichten, wenn steuerliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Text in der Fassung des Artikels 5 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen V. v. 11. August 2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838 m.W.v. 1. Juli 2021
Frühere Fassungen von § 60 AlkStV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2021 (20.08.2021) | Artikel 5 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 11.08.2021 BGBl. I S. 3602 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 60 AlkStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 AlkStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AlkStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 AlkStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021)
... nach § 59 Absatz 1, führt er die Aufzeichnungen nach Satz 1 in den Aufzeichnungen nach § 60 Absatz 2 . Die empfangenen Alkoholerzeugnisse sind vom registrierten Empfänger ...
§ 57 AlkStV Allgemeine Verwendungserlaubnis (vom 01.01.2022)
... soweit die Alkoholerzeugnisse bereits vergällt bezogen werden. Die §§ 58 bis 61 gelten insoweit nicht. (2) Allgemein erlaubt ist die gewerbliche Verwendung von ...
§ 61 AlkStV Lagerung, Bestandsaufnahme (vom 13.02.2023)
... (3) Der Verwender hat einmal jährlich den Bestand aufzunehmen, wenn nach § 60 Absatz 2 ein Verwendungsbuch geführt wird oder andere Aufzeichnungen an seiner Stelle zugelassen sind. ...
§ 77 AlkStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder 2 oder Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 60 Absatz 2 Satz 5 , § 63 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2, b) § 13 Absatz 4 Satz 3, § ... 3, § 22 Absatz 1 Satz 1, § 48 Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 48a Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 60 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 , § 61 Absatz 2 Satz 3 oder § 65 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VerbrStÄndV Änderung der Alkoholsteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... der Erlaubnis gelten die §§ 7a, 8 und 9 entsprechend." 59. In § 60 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 und Absatz 3 wird jeweils das Wort „zuständige" gestrichen. ... § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder 2 oder Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 60 Absatz 2 Satz 5 , § 63 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2, b) § 13 Absatz 4 Satz 3, § ... 3, § 22 Absatz 1 Satz 1, § 48 Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 48a Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 60 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 , § 61 Absatz 2 Satz 3 oder § 65 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz ...
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