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§ 611 - Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 611 Verweisung an den Commercial Court
(1) 1Wird in Verfahren, in denen die Parteien die Zuständigkeit des Commercial Courts vereinbaren können, die Klage beim Landgericht anhängig gemacht, so hat sich dieses für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an den vom Kläger bezeichneten Commercial Court zu verweisen, wenn
- 1.
- der Kläger dies in der Klageschrift beantragt hat und
- 2.
- der Beklagte der Verweisung bis zum Ende der Klageerwiderungsfrist zustimmt.
(2) Wird durch Widerklage oder durch Erweiterung des Klageantrags (§ 264 Nummer 2 oder 3) ein Anspruch erhoben, der die Zuständigkeit des Commercial Courts begründet, so hat sich das angerufene Gericht auf Antrag einer Partei für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an den Commercial Court zu verweisen, sofern die Parteien die Anrufung des Commercial Courts vereinbart haben oder mit der Verweisung einverstanden sind.
(3) Die Vorschrift des § 281 Absatz 2 und 3 Satz 1 gilt entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 2 Justizstandort-Stärkungsgesetz G. v. 7. Oktober 2024 BGBl. 2024 I Nr. 302 m.W.v. 1. April 2025
Frühere Fassungen von § 611 ZPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2025 | Artikel 2 Justizstandort-Stärkungsgesetz vom 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302 |
aktuell vorher | 13.10.2023 | Artikel 6 Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) vom 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272 |
aktuell vorher | 01.11.2018 | Artikel 2 Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12.07.2018 BGBl. I S. 1151 |
aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 29 FGG-Reformgesetz (FGG-RG) vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 |
aktuell | vor 01.09.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 611 ZPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 611 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1942
Artikel 1 VSBGuaÄndG Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes
... nach § 613 Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung oder einem Vergleich nach § 611 Absatz 1 der Zivilprozessordnung bindende Feststellungen getroffen wurden und zu denen die streitgegenständlichen ...
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1151
Artikel 2 MuFKlaG Änderung der Zivilprozessordnung
... § 610 Besonderheiten der Musterfeststellungsklage § 611 Vergleich § 612 Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil § ... Bekanntmachung einer Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens; die Vorschriften der §§ 611 , 612 bleiben hiervon unberührt. § 608 Anmeldung von Ansprüchen ... zu werden oder in einem Rechtsverhältnis zum Beklagten zu stehen. § 611 Vergleich (1) Ein gerichtlicher Vergleich kann auch mit Wirkung für und gegen die ...
Artikel 3 MuFKlaG Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
... ein Komma und die Wörter „über die Musterfeststellungsklage (§§ 606 bis 613 der Zivilprozessordnung)" ...
Justizstandort-Stärkungsgesetz
G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Artikel 2 JusStaStG Änderung der Zivilprozessordnung
... § 610 Anwendbare Vorschriften vor den Commercial Courts; Klageschrift § 611 Verweisung an den Commercial Court § 612 Organisationstermin § ... Court getroffen haben, ist diese Vereinbarung in der Klageschrift darzulegen. § 611 Verweisung an den Commercial Court (1) Wird in Verfahren, in denen die Parteien die ...
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