§ 612 - Zivilprozessordnung (ZPO)

neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 612 Organisationstermin


§ 612 hat 4 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

1Der Commercial Court im ersten Rechtszug und die Commercial Chamber treffen mit den Parteien so früh wie möglich in einem Organisationstermin Vereinbarungen über die Organisation und den Ablauf des Verfahrens, sofern keine sachlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen. 2Die §§ 224, 296 und 356 gelten für Vereinbarungen, die im Rahmen eines Organisationstermins getroffen wurden, entsprechend.


Text in der Fassung des Artikels 2 Justizstandort-Stärkungsgesetz G. v. 7. Oktober 2024 BGBl. 2024 I Nr. 302 m.W.v. 1. April 2025

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Frühere Fassungen von § 612 ZPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2025Artikel 2 Justizstandort-Stärkungsgesetz
vom 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
aktuell vorher 13.10.2023Artikel 6 Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
vom 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
aktuell vorher 01.11.2018Artikel 2 Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
vom 12.07.2018 BGBl. I S. 1151
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 29 FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
aktuellvor 01.09.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 612 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 612 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1151
Artikel 2 MuFKlaG Änderung der Zivilprozessordnung
... 610 Besonderheiten der Musterfeststellungsklage § 611 Vergleich § 612 Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil § 613 Bindungswirkung des ... einer Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens; die Vorschriften der §§ 611, 612 bleiben hiervon unberührt. § 608 Anmeldung von Ansprüchen oder ... eines gerichtlichen Vergleichs vor dem ersten Termin ist unzulässig. § 612 Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil (1) Das Musterfeststellungsurteil ist ...
Artikel 3 MuFKlaG Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
... ein Komma und die Wörter „über die Musterfeststellungsklage (§§ 606 bis 613 der Zivilprozessordnung)" ...

Justizstandort-Stärkungsgesetz
G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Artikel 2 JusStaStG Änderung der Zivilprozessordnung
... Courts; Klageschrift § 611 Verweisung an den Commercial Court § 612 Organisationstermin § 613 Wortprotokoll § 614 Rechtsmittel ... (3) Die Vorschrift des § 281 Absatz 2 und 3 Satz 1 gilt entsprechend. § 612 Organisationstermin Der Commercial Court im ersten Rechtszug und die Commercial ...


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