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§ 61 - Postgesetz (PostG)
Artikel 1 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 19.07.2024; FNA: 900-18 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Geltung ab 19.07.2024; FNA: 900-18 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 61 Verpflichtung zur förmlichen Zustellung
§ 61 wird in 4 Vorschriften zitiert
1Ein Anbieter, der
- 1.
- auf einem Markt für Briefdienstleistungen marktbeherrschend ist,
- 2.
- zur Erbringung von Universaldienstleistungen nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 verpflichtet ist oder
- 3.
- als Anbieter von förmlichen Zustellungen in das Verzeichnis nach § 4 Absatz 1 eingetragen ist,
Zitierungen von § 61 PostG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 PostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PostG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 PostG Zustellung von Briefsendungen
... hat, dass er die Sendungen abholt. Ein Anbieter, der förmliche Zustellungen nach § 61 erbringt, darf mit dem Empfänger die Abholung von Briefsendungen nur vereinbaren, wenn dieser ...
§ 62 PostG Entgelte für förmliche Zustellungen
... nach § 61 verpflichtete Anbieter hat Anspruch auf ein Entgelt. Durch dieses werden alle von dem ...
§ 66 PostG Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen
... kann Anordnungen und andere Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der in den §§ 61 , 64 und 65 enthaltenen Pflichten sicherzustellen. Dazu kann sie von dem Verpflichteten ... (2) Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass in einem Unternehmen die in den §§ 61 , 64 und 65 enthaltenen Pflichten nicht eingehalten werden, kann sie das weitere ...
Zitat in folgenden Normen
Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 168 ZPO Aufgaben der Geschäftsstelle (vom 19.07.2024)
... die Zustellung nach §§ 173 bis 176 Absatz 1 aus. Sie kann einen nach § 61 des Postgesetzes beliehenen Unternehmer (Post) oder einen Justizbediensteten mit der Ausführung der Zustellung ...
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