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§ 61 - Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2036, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20; FNA: 751-24-2 Kernenergie
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Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20; FNA: 751-24-2 Kernenergie
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§ 61 Bestrahlungsräume
§ 61 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass folgende Geräte bei der Anwendung am Menschen und der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde nur in Bestrahlungsräumen betrieben werden:
- 1.
- Röntgeneinrichtungen zur Behandlung,
- 2.
- Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sowie
- 3.
- Bestrahlungsvorrichtungen,
- a)
- die hochradioaktive Strahlenquellen enthalten oder
- b)
- bei denen die Gesamtaktivität der radioaktiven Stoffe den Wert von Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 4 überschreitet.
(2) Bestrahlungsräume müssen
- 1.
- allseitig umschlossen sein,
- 2.
- so bemessen sein, dass die erforderlichen Verrichtungen ohne Behinderung vorgenommen werden können,
- 3.
- über eine geeignete Ausstattung zur Überwachung der Person verfügen, an der ionisierende Strahlung angewendet wird, und
- 4.
- so bemessen sein, dass sich bei Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und bei Bestrahlungsvorrichtungen nach Absatz 1 Nummer 3
- a)
- die Bedienungsvorrichtungen, die die Strahlung freigeben, in einem Nebenraum außerhalb des Kontrollbereichs befinden, und
- b)
- in dem Bestrahlungsraum mindestens ein Notschalter befindet, mit dem die Anlage abgeschaltet, der Strahlerkopf der Bestrahlungsvorrichtung geschlossen oder der radioaktive Stoff in die Abschirmung eingefahren werden kann.
Zitierungen von § 61 StrlSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 StrlSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrlSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 60 StrlSchV Röntgenräume
... (4) Absatz 1 gilt nicht 1. für Röntgeneinrichtungen, die nach § 61 in einem Bestrahlungsraum zu betreiben sind, 2. für Röntgeneinrichtungen, bei ...
§ 184 StrlSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.04.2024)
... nicht aus dem Kontrollbereich herausgebracht wird, 19. entgegen § 60 Absatz 1 oder § 61 Absatz 1 nicht dafür sorgt, dass eine Röntgeneinrichtung oder ein Gerät nur in einem dort ...
§ 190 StrlSchV Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)
... unterschreitet, darf bis zum 31. Dezember 2019 außerhalb eines Bestrahlungsraums nach § 61 fortgesetzt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/61_StrlSchV.htm