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§ 61c - Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 61c Audiovisuelle Vernehmung



Die Auferlegung von Kosten oder die Festsetzung eines Ordnungsmittels gegen einen Zeugen oder Sachverständigen, der einer Ladung zur Einvernahme durch eine ausländische Justizbehörde im Wege der Videokonferenz keine Folge leistet, unterbleibt.





 

Frühere Fassungen von § 61c IRG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.10.2009Artikel 1 Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen
vom 02.10.2009 BGBl. I S. 3214

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 61c IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61c IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 91c IRG Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für besondere Formen der Rechtshilfe (vom 22.05.2017)
... Eine audiovisuelle Vernehmung im Sinne von § 61c ist nicht zulässig, wenn die zu vernehmende Person der Vernehmung nicht zustimmt.  ...
§ 91h IRG Erledigung des Ersuchens (vom 22.05.2017)
... 3 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Audiovisuelle Vernehmungen gemäß § 61c werden unter der Leitung der zuständigen Stelle und auf der Grundlage des Rechts des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... 61a Datenübermittlung ohne Ersuchen § 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen § 61c Audiovisuelle Vernehmung § 62 Vorübergehende Überstellung in das Ausland ...

Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen
G. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3214
Artikel 1 EinzVorvRUG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... 57a Sicherung der Vollstreckung § 58". b) Die Angabe zu § 61b wird durch folgende Angaben ersetzt: „Gemeinsame Ermittlungsgruppen § ... 61b wird durch folgende Angaben ersetzt: „Gemeinsame Ermittlungsgruppen § 61b Audiovisuelle Vernehmung § 61c". c) Die Angabe zu § 67a ... Wörter „Haft zur" gestrichen. 11. Nach § 61a wird folgender § 61b eingefügt: „§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen (1) Wenn ... 11. Nach § 61a wird folgender § 61b eingefügt: „§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen (1) Wenn eine völkerrechtliche Vereinbarung dies ... gerichtetes Ersuchen bewilligt werden könnte." 12. Der bisherige § 61b wird § 61c. 13. § 67a wird wie folgt geändert: a) In der ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 31
Artikel 1 4. IRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... besondere Formen der Rechtshilfe (1) Eine audiovisuelle Vernehmung im Sinne von § 61c ist nicht zulässig, wenn die zu vernehmende Person der Vernehmung nicht zustimmt.  ... 91d Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Audiovisuelle Vernehmungen gemäß § 61c werden unter der Leitung der zuständigen Stelle und auf der Grundlage des Rechts des ...