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§ 62 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 315-24 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Geltung ab 01.09.2009; FNA: 315-24 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 62 Statthaftigkeit der Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache
(1) Hat sich die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache erledigt, spricht das Beschwerdegericht auf Antrag aus, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, wenn der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat.
(2) Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel vor, wenn
- 1.
- schwerwiegende Grundrechtseingriffe vorliegen oder
- 2.
- eine Wiederholung konkret zu erwarten ist.
(3) In Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft liegt ein berechtigtes Interesse auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 70 Absatz 2 Satz 1 vor.
(4) Hat der Verfahrensbeistand oder der Verfahrenspfleger die Beschwerde eingelegt, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 5 Rückführungsverbesserungsgesetz G. v. 21. Februar 2024 BGBl. 2024 I Nr. 54 m.W.v. 27. Februar 2024
Frühere Fassungen von § 62 FamFG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.02.2024 | Artikel 5 Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54 |
aktuell vorher | 22.07.2017 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2426 |
aktuell | vor 22.07.2017 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 62 FamFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 489 FamFG Rechtsmittel
... dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat. Auf das Verfahren sind die §§ 59 bis 69 entsprechend anzuwenden. (2) Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts findet die ...
Zitat in folgenden Normen
Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)
Artikel 1 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
§ 67 AUG Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
... Beschwerde beträgt einen Monat. Im Übrigen sind die §§ 58 bis 60, 62 , 63 Absatz 3 und die §§ 65 bis 74 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen ...
Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2426
Artikel 7 ZwBetreuRÄndG Evaluierung
... in § 1906a des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Auswirkungen der Änderungen in den §§ 62 und 326 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Grundbuchordnung
neugefasst durch B. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1114; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
§ 150 GBO (vom 23.10.2020)
... nicht zu prüfen. 5. Neben diesem Gesetz sind die Vorschriften der §§ 2 bis 85 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2426
Artikel 2 ZwBetreuRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... zur Unterbringung; Verbringung zu einem stationären Aufenthalt". 2. Dem § 62 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Hat der Verfahrensbeistand oder der ...
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 5 RüfüVG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 62 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 ...
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