Artikel 63 Kohärenzverfahren
Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.
interne VerweiseArtikel 28 DSGVO Auftragsverarbeiter (vom 24.05.2018) ... (8) Eine Aufsichtsbehörde kann im Einklang mit dem Kohärenzverfahren gemäß Artikel 63 Standardvertragsklauseln zur Regelung der in den Absätzen 3 und 4 des vorliegenden Artikels ...
Artikel 40 DSGVO Verhaltensregeln (vom 24.05.2018) ... zu deren Änderung oder Erweiterung genehmigt - ihn nach dem Verfahren gemäß Artikel 63 dem Ausschuss vor, der zu der Frage Stellung nimmt, ob der Entwurf der Verhaltensregeln bzw. der ...
Artikel 42 DSGVO Zertifizierung (vom 24.05.2018) ... Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 58 Absatz 3 oder - gemäß Artikel 63 - durch den Ausschuss genehmigten Kriterien erteilt. Werden die Kriterien vom Ausschuss ...
Artikel 43 DSGVO Zertifizierungsstellen (vom 24.05.2018) ... gemäß Artikel 55 oder 56 zuständigen Aufsichtsbehörde oder - gemäß Artikel 63 - von dem Ausschuss genehmigt wurden, einzuhalten; c) Verfahren für die ... gemäß Artikel 55 oder 56 zuständigen Aufsichtsbehörde oder - gemäß Artikel 63 - von dem Ausschuss genehmigt wurden. Im Fall einer Akkreditierung nach Absatz 1 ...
Artikel 51 DSGVO Aufsichtsbehörde ... wird, dass die anderen Behörden die Regeln für das Kohärenzverfahren nach Artikel 63 einhalten. (4) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission bis spätestens 25. Mai ...
Artikel 66 DSGVO Dringlichkeitsverfahren ... kann eine betroffene Aufsichtsbehörde abweichend vom Kohärenzverfahren nach Artikel 63 , 64 und 65 oder dem Verfahren nach Artikel 60 sofort einstweilige Maßnahmen mit festgelegter ...
Artikel 74 DSGVO Aufgaben des Vorsitzes ... des Ausschusses, insbesondere der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kohärenzverfahren nach Artikel 63 . (2) Der Ausschuss legt die Aufteilung der Aufgaben zwischen dem Vorsitzenden und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
ABl. L 127, 23.05.2018, S. 2
Berichtigung DSGVO-Ber ... die Akkreditierung einer Stelle nach Absatz 1 gemäß dem Kohärenzverfahren nach Artikel 63 an den Ausschuss.", muss es heißen: „(3) Die ... an die Akkreditierung einer Stelle nach Absatz 1 gemäß dem Kohärenzverfahren nach Artikel 63 an den Ausschuss." Seite 58 Artikel 41 Absatz 5 Anstatt: ... gemäß Artikel 55 oder 56 zuständigen Aufsichtsbehörde oder - gemäß Artikel 63 - von dem Ausschuss genehmigt wurden.", muss es heißen: ... gemäß Artikel 55 oder 56 zuständigen Aufsichtsbehörde oder - gemäß Artikel 63 - von dem Ausschuss genehmigt wurden." Seite 60, Artikel 43 Absatz 6 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/63_DSGVO.htm