§ 64b Häusliche Pflegehilfe
(1)
1Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Pflegesachleistung (häusliche Pflegehilfe), soweit die häusliche Pflege nach §
64 nicht sichergestellt werden kann.
2Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen.
3Mehrere Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 können die häusliche Pflege gemeinsam in Anspruch nehmen.
4Häusliche Pflegehilfe kann auch Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Unterstützungsangebote im Sinne des §
45a des
Elften Buches umfassen; §
64i bleibt unberührt.
(2) Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere
- 1.
- bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährdungen,
- 2.
- bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag sowie
- 3.
- durch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung.
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interne Verweise§ 8 SGB XII Leistungen (vom 01.01.2020) ... Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52), 4. Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a), 5. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ...
§ 65 SGB XII Stationäre Pflege (vom 01.01.2017) ... Der Anspruch auf stationäre Pflege umfasst auch Betreuungsmaßnahmen; § 64b Absatz 2 findet entsprechende ...
§ 97 SGB XII Sachliche Zuständigkeit (vom 01.01.2022) ... 1. (aufgehoben) 2. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66, 3. Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer ...
Zitat in folgenden NormenNeuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 2 PSG III Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... § 64 Vorrang § 64a Pflegegeld § 64b Häusliche Pflegehilfe § 64c Verhinderungspflege § 64d ... von a) Pflegegeld (§ 64a), b) häuslicher Pflegehilfe (§ 64b ), c) Verhinderungspflege (§ 64c), d) Pflegehilfsmitteln (§ ... oder teilweise ein, entfällt insoweit die Leistungspflicht nach Absatz 1. § 64b Häusliche Pflegehilfe (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 ... kommt. Der Anspruch auf stationäre Pflege umfasst auch Betreuungsmaßnahmen; § 64b Absatz 2 findet entsprechende Anwendung. § 66 Entlastungsbetrag bei Pflegegrad ... Inanspruchnahme von a) Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 64b , b) Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach § 64e, ... Pflegehilfe für die gemeinsame Inanspruchnahme durch mehrere Leistungsberechtigte nach § 64b Absatz 1 Satz 3 zu kalkulieren." 11. In § 87 Absatz 1 Satz 3 werden die ...
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Artikel 1 InklArbFG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ... ersetzt. 4. In § 103 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§§ 64a bis 64f, 64i und 66 des Zwölften Buches" durch die Wörter „§§ 64a ... bis 64f, 64i und 66 des Zwölften Buches" durch die Wörter „§§ 64a bis 64f, 64i bis 64k und 66 des Zwölften Buches" ersetzt. 4a. In § 123 ...
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