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§ 65 - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 65 Aufsichtsmaßnahmen
(1) 1Die Regulierungsbehörde kann Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen verpflichten, ein Verhalten abzustellen, das den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie den auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften oder den nach § 29 Absatz 1 festgelegten oder genehmigten Bedingungen und Methoden entgegensteht. 2Sie kann hierzu alle erforderlichen Abhilfemaßnahmen verhaltensorientierter oder struktureller Art vorschreiben, die gegenüber der festgestellten Zuwiderhandlung verhältnismäßig und für eine wirksame Abstellung der Zuwiderhandlung erforderlich sind. 3Abhilfemaßnahmen struktureller Art können nur in Ermangelung einer verhaltensorientierten Abhilfemaßnahme von gleicher Wirksamkeit festgelegt werden oder wenn letztere im Vergleich zu Abhilfemaßnahmen struktureller Art mit einer größeren Belastung für die beteiligten Unternehmen verbunden wäre.
(2) Kommt ein Unternehmen oder eine Vereinigung von Unternehmen seinen Verpflichtungen nach diesem Gesetz, nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in der bis zum 28. Dezember 2023 geltenden Fassung oder nach den nach § 29 Absatz 1 festgelegten oder genehmigten Bedingungen und Methoden nicht nach, so kann die Regulierungsbehörde die Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen anordnen.
(2a) 1Hat ein Betreiber von Transportnetzen aus anderen als zwingenden, von ihm nicht zu beeinflussenden Gründen eine Investition, die nach dem Netzentwicklungsplan nach § 12c Absatz 4 Satz 1 oder § 15d Absatz 3 in den folgenden drei Jahren nach Eintritt der Verbindlichkeit nach § 12c Absatz 4 Satz 1 oder § 15d Absatz 3 durchgeführt werden musste, nicht durchgeführt, fordert die Regulierungsbehörde ihn mit Fristsetzung zur Durchführung der betreffenden Investition auf, sofern die Investition unter Zugrundelegung des jüngsten Netzentwicklungsplans noch relevant ist. 2Um die Durchführung einer solchen Investition sicherzustellen, kann die Regulierungsbehörde nach Ablauf der Frist nach Satz 1 ein Ausschreibungsverfahren zur Durchführung der betreffenden Investition durchführen oder den Transportnetzbetreiber verpflichten, eine Kapitalerhöhung im Hinblick auf die Finanzierung der notwendigen Investitionen durchzuführen und dadurch unabhängigen Investoren eine Kapitalbeteiligung zu ermöglichen. 3Die Regulierungsbehörde kann durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 zum Ausschreibungsverfahren nähere Bestimmungen treffen.
(3) Soweit ein berechtigtes Interesse besteht, kann die Regulierungsbehörde auch eine Zuwiderhandlung feststellen, nachdem diese beendet ist.
(4) § 30 Abs. 2 bleibt unberührt.
(5) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 68, 69 und 71 sind entsprechend anzuwenden auf die Überwachung von Bestimmungen dieses Gesetzes und von auf Grund dieser Bestimmungen ergangenen Rechtsvorschriften durch die nach Landesrecht zuständige Behörde, soweit diese für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften zuständig ist und dieses Gesetz im Einzelfall nicht speziellere Vorschriften über Aufsichtsmaßnahmen enthält.
(6) Die Bundesnetzagentur kann gegenüber Personen, die gegen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 verstoßen, sämtliche Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 ergreifen, soweit sie zur Durchsetzung der Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 erforderlich sind.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes G. v. 14. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 161 m.W.v. 17. Mai 2024
Frühere Fassungen von § 65 EnWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.05.2024 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 14.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 161 |
aktuell vorher | 29.12.2023 | Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405 |
aktuell vorher | 27.07.2021 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026 |
aktuell vorher | 12.12.2012 | Artikel 2 Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2403 |
aktuell vorher | 04.08.2011 | Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 26.07.2011 BGBl. I S. 1554 |
aktuell | vor 04.08.2011 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 65 EnWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 65 EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4d EnWG Widerruf der Zertifizierung nach § 4a, nachträgliche Versehung mit Auflagen (vom 04.08.2011)
... Transportnetzbetreiber die Anforderungen der §§ 8 bis 10e erfüllt. § 65 bleibt ...
§ 10a EnWG Vermögenswerte, Anlagen, Personalausstattung, Unternehmensidentität des Unabhängigen Transportnetzbetreibers (vom 29.07.2022)
... zu diskriminieren. Die Befugnisse der Regulierungsbehörde nach § 65 bleiben unberührt. (4) Der Unabhängige Transportnetzbetreiber hat ...
§ 17d EnWG Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans (vom 29.12.2023)
... im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. (11) § 65 Absatz 2a ist entsprechend anzuwenden, wenn der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber eine ...
§ 28q EnWG Wasserstoff-Kernnetz (vom 17.05.2024)
... Durchführung bestimmten Unternehmen sind zur Umsetzung der Projekte verpflichtet. § 65 Absatz 2a ist entsprechend anzuwenden. Satz 5 ist nur für solche Unternehmen anzuwenden, die ...
§ 58 EnWG Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden (vom 12.12.2019)
... In den Fällen des § 65 in Verbindung mit den §§ 6 bis 6b, 7 bis 7b und 9 bis 10e, des § 25 Satz 2, des ... im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt, wobei jedoch hinsichtlich der Entscheidung nach § 65 in Verbindung mit den §§ 6 bis 6a, 7 bis 7b und 9 bis 10e das Einvernehmen nur ...
§ 74 EnWG Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen (vom 29.12.2023)
... Entscheidungen der Bundesnetzagentur auf der Grundlage des Teils 3 und des § 65 sind einschließlich der Begründungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu ... Firmen betroffener Unternehmen mit ein. Satz 2 ist nicht anzuwenden auf Verfahren nach § 65 auf Grund einer Verordnung nach § ...
§ 91 EnWG Gebührenpflichtige Handlungen (vom 17.05.2024)
... 29, 30 Absatz 2 und 3, der §§ 41c, 57 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie der §§ 57b, 65 , 110 Absatz 2 und 4 und Amtshandlungen auf Grund einer Verordnung nach § 21a in der bis zum ...
§ 95 EnWG Bußgeldvorschriften (vom 17.05.2024)
... 5 Absatz 4 Satz 3 oder Absatz 5 Satz 1, § 12c Absatz 1 Satz 2, § 15d Absatz 1 Satz 2, § 65 Abs. 1 oder 2 oder § 69 Absatz 7 Satz 1, Absatz 8 Satz 1 oder Absatz 11 Satz 1 oder Satz 2 oder ...
§ 111c EnWG Zusammentreffen von Schlichtungsverfahren und Missbrauchs- oder Aufsichtsverfahren (vom 26.11.2019)
... nach § 31 oder gegen ein Unternehmen (§ 111a Satz 1) ein Aufsichtsverfahren nach § 65 eingeleitet worden ist, ist das Schlichtungsverfahren auszusetzen. Die ...
Zitat in folgenden Normen
Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
§ 63 EnFG Bußgeldvorschriften
... Anordnung nach § 62 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, jeweils in Verbindung mit § 65 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder Absatz 2 oder § 69 Absatz 7 Satz 1 oder Absatz 8 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ...
Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWGKostV)
V. v. 14.03.2006 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277
Anlage EnWGKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2022)
... 1 und 3 EnWG 500 - 150.000 9 Aufsichtsmaßnahme nach § 65 EnWG 5.000 - 180.000 10 Entscheidungen nach § 110 EnWG ...
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
§ 86 EEG 2023 Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... 3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 85 Absatz 3 in Verbindung mit § 65 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 69 Absatz 7 Satz 1 oder Absatz 8 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zuwiderhandelt ...
Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2197; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 3 GasNEV Grundsätze der Entgeltbestimmung (vom 31.12.2019)
... Stellt sie fest, dass dies nicht der Fall ist, hat sie von ihren Befugnissen nach § 65 des Energiewirtschaftsgesetzes Gebrauch zu machen. Bis zu einer Entscheidung nach Satz 4 können Entgelte in jedem ...
Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
Artikel 1 V. v. 03.09.2010 BGBl. I S. 1261; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 21 GasNZV Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete (vom 18.08.2017)
... Stellt sie fest, dass dies nicht der Fall ist, hat sie von ihren Befugnissen nach § 65 des Energiewirtschaftsgesetzes Gebrauch zu ...
Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
V. v. 09.01.1992 BGBl. I S. 12, 407; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 V. v. 01.11.2006 BGBl. I S. 2477
§ 6 KAV Aufsichtsrechte und -maßnahmen
... Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung erforderlich sind. (2) §§ 65 und 69 Energiewirtschaftsgesetz findet entsprechende ...
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2225; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 31 StromNEV Ordnungswidrigkeiten (vom 27.07.2021)
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 65 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Satz 4 oder 6, § 9 Abs. 3, § 12 Satz 4 oder 7 oder ... oder 2. bis 5. (aufgehoben) 6. einer vollziehbaren Anordnung nach § 65 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 ...
Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512, 2894; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 43 StromPBG Bußgeldvorschriften (vom 03.08.2023)
... oder 8. einer vollziehbaren Anordnung nach § 40 Absatz 2 in Verbindung mit § 65 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 69 Absatz 7 Satz 1 oder Absatz 8 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 3. EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. (6) § 65 Absatz 2a ist entsprechend anzuwenden, wenn der anbindungsverpflichtete ...
Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 07.11.2006 BGBl. I S. 2550
Artikel 1 1. EEGÄndG
... Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen nach Absatz 2 in Verbindung mit § 65 des Energiewirtschaftsgesetzes. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ...
Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Artikel 1 EAG EE Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Amtshandlungen der Bundesnetzagentur nach § 61 Absatz 2 oder 3 in Verbindung mit § 65 des Energiewirtschaftsgesetzes, 2. das Bundesministerium für Ernährung, ...
Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 298
Artikel 2 BBPlGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 8. In § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 werden die Wörter „sowie der §§ 65 und 110 Absatz 2 und 4" durch die Wörter „, der §§ 65, 110 Absatz 2 und ... „sowie der §§ 65 und 110 Absatz 2 und 4" durch die Wörter „, der §§ 65 , 110 Absatz 2 und 4 sowie von § 118b" ersetzt. 9. Die §§ 118a und ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 EnWRKAnpG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Unternehmens zu diskriminieren. Die Befugnisse der Regulierungsbehörde nach § 65 bleiben unberührt. (4) Der Unabhängige Transportnetzbetreiber hat ...
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... der Bundesnetzagentur nach § 61 Absatz 2 oder 3 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 65 des Energiewirtschaftsgesetzes, 2. das Bundesministerium für Ernährung, ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Satz 1 zur Durchführung bestimmten Unternehmen sind zur Umsetzung der Projekte verpflichtet. § 65 Absatz 2a ist entsprechend anzuwenden. Satz 5 ist nur für solche Unternehmen anzuwenden, die ... des öffentlich zugänglichen Ladepunktes umfassen." 63. § 65 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern ... veröffentlichen. Entscheidungen der Bundesnetzagentur auf der Grundlage des Teils 3 und des § 65 sind einschließlich der Begründungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu ... der Firmen betroffener Unternehmen mit ein. Satz 2 ist nicht anzuwenden auf Verfahren nach § 65 auf Grund einer Verordnung nach § 111f." 67. § 78 wird wie folgt ... 29, 30 Absatz 2 und 3, der §§ 41c, 57 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie der §§ 57b, 65 , 110 Absatz 2 und 4 und Amtshandlungen auf Grund einer Verordnung nach § 21a in der bis zum ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 6 EEAusG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. (8) § 65 Absatz 2a ist entsprechend anzuwenden, wenn der anbindungsverpflichtete ...
Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2403; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 578
Artikel 2 MarktTrStromG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... § 5b Absatz 1 Satz 2 und § 56 Satz 4," eingefügt. 7. Dem § 65 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Die Bundesnetzagentur kann ...
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 6 EEGReformG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. (9) § 65 Absatz 2a ist entsprechend anzuwenden, wenn der anbindungsverpflichtete ...
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... dass der Transportnetzbetreiber die Anforderungen der §§ 8 bis 10e erfüllt. § 65 bleibt unberührt." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) ... zu diskriminieren. Die Befugnisse der Regulierungsbehörde nach § 65 bleiben unberührt. (4) Der Unabhängige Transportnetzbetreiber hat ... 5 werden gestrichen. f) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5. 55. § 65 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden folgende Sätze 2 und 3 ... nach § 31 oder gegen ein Unternehmen (§ 111a Satz 1) ein Aufsichtsverfahren nach § 65 eingeleitet worden ist, ist das Schlichtungsverfahren auszusetzen. (2) Das nach Absatz ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. (11) § 65 Absatz 2a ist entsprechend anzuwenden, wenn der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber eine ... und 11b" ersetzt. 54. § 63 Absatz 2 Satz 8 wird aufgehoben. 55. § 65 Absatz 2a wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „von ihn nicht ... 29, 30 Absatz 2 und 3, der §§ 41c, 57 Absatz 2 Satz 2 und 4, § 57b sowie der §§ 65 , 110 Absatz 2 und 4;". b) Nummer 7 wird aufgehoben. ...
Neunte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277, BGBl. 2023 I Nr. 20
Artikel 1 9. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
... 1 und 3 EnWG 500 - 150.000 9 Aufsichtsmaßnahme nach § 65 EnWG 5.000 - 180.000 10 Entscheidungen nach § 110 EnWG ...
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 StroMaG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 17 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009" durch die Wörter „sowie der §§ 65 und 110 Absatz 2 und 4" ersetzt. bbb) Nummer 7 wird wie folgt gefasst: ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
G. v. 14.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 161
Artikel 1 2. EnWGÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... und 28r" durch die Angabe „§§ 28p und 28q" ersetzt. 22. In § 65 Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „und 3" gestrichen und wird die Angabe „§ 15a in" durch ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 4 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... f) Absatz 9 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 3 wird die Angabe „ § 65 " durch die Angabe „§ 88" ersetzt. bb) In Satz 5 wird die Angabe ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 21.07.2004 BGBl. I S. 1918; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074
§ 19a EEG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.12.2006)
... Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen nach Absatz 2 in Verbindung mit § 65 des Energiewirtschaftsgesetzes. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ...
§ 19b EEG Bußgeldvorschriften (vom 01.12.2006)
... oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 19a Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 oder 2 oder § 69 Abs. 7 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ...
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
§ 62 EEG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2012)
... 2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 61 Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 oder 2 oder § 69 Abs. 7 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ...
§ 63a EEG Gebühren und Auslagen (vom 01.04.2012)
... der Bundesnetzagentur nach § 61 Absatz 2 oder 3 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 65 des Energiewirtschaftsgesetzes, 2. das Bundesministerium für Ernährung, ...
Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2210; aufgehoben durch Artikel 9 V. v. 03.09.2010 BGBl. I S. 1261
§ 6 GasNZV Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten
... Stellt sie fest, dass dies nicht der Fall ist, hat sie von ihren Befugnissen nach § 65 des Energiewirtschaftsgesetzes Gebrauch zu machen. Sie kann darüber hinaus die ...
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