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§ 65 - Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2036, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20; FNA: 751-24-2 Kernenergie
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Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20; FNA: 751-24-2 Kernenergie
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§ 65 Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
§ 65 wird in 11 Vorschriften zitiert
(1) 1Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass zur Ermittlung der Körperdosis die Personendosis nach § 66 gemessen wird. 2Die zuständige Behörde kann auf Grund der Expositionsbedingungen bestimmen, dass zur Ermittlung der Körperdosis zusätzlich oder, abweichend von Satz 1, allein
- 1.
- die Ortsdosis, die Ortsdosisleistung, die Konzentration radioaktiver Stoffe in der Luft oder die Kontamination des Arbeitsplatzes gemessen wird,
- 2.
- die Körperaktivität oder die Aktivität der Ausscheidungen gemessen wird oder
- 3.
- weitere Eigenschaften des Strahlungsfeldes oder der Quelle der ionisierenden Strahlung festgestellt werden.
(2) 1Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass bei einer unterbliebenen oder fehlerhaften Messung
- 1.
- die zuständige Behörde informiert wird und
- 2.
- die Dosis abgeschätzt wird.
(3) 1Besteht auf Grund der Ermittlung der Körperdosis der Verdacht, dass einer der Dosisgrenzwerte des § 78 des Strahlenschutzgesetzes überschritten wurde, hat der Strahlenschutzverantwortliche dafür zu sorgen, dass die Körperdosis unter Berücksichtigung der Expositionsbedingungen ermittelt wird. 2Er hat dafür zu sorgen, dass die ermittelte Körperdosis unverzüglich der betroffenen Person mitgeteilt und zusammen mit den Angaben zu den Expositionsbedingungen an die zuständige Behörde übermittelt wird. 3Die zuständige Behörde veranlasst, dass die ermittelte Körperdosis und die Angaben über die Expositionsbedingungen an das Strahlenschutzregister nach § 170 des Strahlenschutzgesetzes übermittelt werden. 4Dies kann über eine nach § 169 des Strahlenschutzgesetzes bestimmte Messstelle erfolgen.
(4) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass die Messung der Körperaktivität oder der Aktivität der Ausscheidungen sowie die auf Grund dieser Messung durchzuführende Ermittlung der Körperdosis durch eine nach § 169 des Strahlenschutzgesetzes bestimmte Messstelle durchgeführt wird.
Zitierungen von § 65 StrlSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 65 StrlSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrlSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 64 StrlSchV Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen (vom 16.01.2024)
... die sich in einem Strahlenschutzbereich aufhalten, die Körperdosis nach Maßgabe des § 65 Absatz 1 ermittelt wird. Ist für den Aufenthalt in einem Überwachungsbereich für ...
§ 66 StrlSchV Messung der Personendosis
... Die Messung der Personendosis nach § 65 Absatz 1 Satz 1 hat zu erfolgen mit 1. einem Dosimeter, das bei einer nach § 169 des ...
§ 67 StrlSchV Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
... Abweichend von § 65 hat der Strahlenschutzverantwortliche beim anzeigebedürftigen Betrieb eines Luftfahrzeugs ... verwendet werden. (2) Im Falle der Ermittlung mithilfe eines Messgerätes gilt § 65 Absatz 2, 3 und § 66 Absatz 4 entsprechend. (3) Der Strahlenschutzverantwortliche hat ...
§ 76 StrlSchV Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals
... anzeigebedürftigen Betrieb eines Raumfahrzeugs ist abweichend von den §§ 64 und 65 die Körperdosis, die das raumfahrende Personal während des Einsatzes durch kosmische ...
§ 90 StrlSchV Strahlungsmessgeräte
... die physikalische Strahlenschutzkontrolle mittels Messung a) der Personendosis nach § 65 Absatz 1 Satz 1 , § 66 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 5 oder b) der Ortsdosis oder Ortsdosisleistung ... 66 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 5 oder b) der Ortsdosis oder Ortsdosisleistung nach § 65 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 , 2. für Messungen zur Abgrenzung von Strahlenschutzbereichen oder zur Festlegung ...
§ 165 StrlSchV Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten
... 2 des Strahlenschutzgesetzes zur Anmeldung Verpflichteten: §§ 63, 64 Absatz 1 bis 3, § 65 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 4 , § 66 Absatz 1, 2 Satz 1 bis 3 und Absatz 3 bis 5, §§ 68, 69, 70 Absatz 1, ... 3 und 5 Satz 1, 2. für die zuständige Behörde: § 64 Absatz 4, § 65 Absatz 1 Satz 2 , § 66 Absatz 2 Satz 4, § 70 Absatz 2, § 73 Satz 2, § 77 Absatz 3 bis 5 und ...
§ 166 StrlSchV Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen
... 153 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes Verantwortlichen: §§ 63, 64 Absatz 1 bis 3, § 65 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 4 , § 66 Absatz 1, 2 Satz 1 bis 3 und Absatz 3 bis 5, §§ 68, 69, 70 Absatz 1, ... 3 und 5 Satz 1, 2. für die zuständige Behörde: § 64 Absatz 4, § 65 Absatz 1 Satz 2 , § 66 Absatz 2 Satz 4, § 70 Absatz 2, § 73 Satz 2, § 77 Absatz 3 bis 5 und ...
§ 172 StrlSchV Messstellen (vom 02.04.2020)
... 1. dem Strahlenschutzverantwortlichen: die zur Ermittlung der Körperdosis nach § 65 Absatz 1 Satz 1 und § 66 Absatz 1 Nummer 1 erforderlichen Personendosimeter, 2. dem nach § ... die zur Ermittlung der Körperdosis nach § 165 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 65 Absatz 1 Satz 1 und § 66 Absatz 1 Nummer 1 erforderlichen Personendosimeter, 3. dem nach § ... die zur Ermittlung der Körperdosis nach § 166 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 65 Absatz 1 Satz 1 und § 66 Absatz 1 Nummer 1 erforderlichen Personendosimeter und 4. dem nach § ... Bundesanstalt und 2. für die Feststellung der Körperdosis nach § 65 Absatz 4 und § 157 Absatz 3 von dem Bundesamt für Strahlenschutz. Für ...
§ 176 StrlSchV Duldungspflichten
... (2) Personen, an denen die Körperdosis nach § 64 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2, § 65 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder Absatz 3 , § 66 Absatz 1, §§ 67, 74 Absatz 4 Satz 1, § 76 Satz 1, § 150 Absatz 1, ...
§ 184 StrlSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.04.2024)
... oder nicht rechtzeitig übermittelt, 2. entgegen § 44 Absatz 1 Satz 1, § 65 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 , § 157 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 oder § 167 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz ... Aufzeichnung fünf Jahre oder ein Jahr aufbewahrt oder vorgelegt wird, 9. entgegen § 65 Absatz 3 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass eine Übermittlung erfolgt, 10. entgegen § 66 ...
§ 197 StrlSchV Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18) (vom 16.01.2024)
... ist spätestens ab dem 1. Januar 2022 bei Messungen der Personendosis nach § 65 Absatz 1 Satz 1 und § 66 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 5 zu verwenden. Die in Anlage 18 Teil A Nummer ... dem 1. Januar 2022 bei Messungen der Ortsdosis und Ortsdosisleistung nach den §§ 56 und 65 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zu verwenden. (2) Die in Anlage 18 Teil C Nummer 1 und 2 angegebenen Werte des ...
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