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§ 66 - Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 06.07.2021 BGBl. I S. 2514 (Nr. 42)
Geltung ab 15.07.2021; FNA: 2129-8-13-3 Umweltschutz
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Geltung ab 15.07.2021; FNA: 2129-8-13-3 Umweltschutz
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§ 66 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern
§ 66 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) 1Die in den §§ 2, 15 und 18 genannten DIN-, DINSPEC- oder DIN-EN-Normen sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. 2Die in § 2 Absatz 13 genannten DVGW-Arbeitsblätter sind bei der Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Bonn, zu beziehen. 3Die in § 20 Absatz 3 genannte VDI-Richtlinie ist bei dem VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V., Düsseldorf, zu beziehen. 4Die genannten DIN-Normen sind in der Deutschen Nationalbibliothek, die genannten CEN-Normen sowie die genannten Arbeitsblätter sind beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.
(2) Den in den §§ 2, 15 und 18 genannten DIN- oder DIN-SPEC-Normen und DVGW-Arbeitsblättern stehen diesen entsprechende einschlägige CEN-Normen und, soweit keine solchen CEN-Normen verfügbar sind, ISO-Normen oder sonstige internationale Normen, die den nationalen Normen nachgewiesenermaßen gleichwertige Anforderungen stellen, gleich.
(3) 1Die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne von § 13 Absatz 1, § 14 Absatz 2, § 16 Absatz 2, § 18 Absatz 9 werden durch CEN-Normen bestimmt. 2ISO-Normen, nationale oder andere internationale Normen können angewendet werden, wenn sie die Bereitstellung von Daten gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
Zitierungen von § 66 13. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 13. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
13. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 13. BImSchV Brennstoffkontrolle
... einer Stichprobe die Brennstoffdaten nach allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne von § 66 Absatz 3 zu ermitteln. (2) Der Betreiber kann die Pflicht zur Durchführung der ...
§ 14 13. BImSchV Energieeffizienzkontrolle
... Der Leistungstest ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne des § 66 Absatz 3 durchzuführen. Ist ein Betrieb mit der höchsten Leistung während der ...
§ 16 13. BImSchV Messverfahren und Messeinrichtungen
... Kalibrierung automatischer Messsysteme nach allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne des § 66 Absatz 3 durchgeführt werden. (3) Der Betreiber hat den ...
§ 18 13. BImSchV Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen
... 3 bis 7 sind durch Verfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne des § 66 Absatz 3 zu erbringen. Das Verfahren ist der zuständigen Behörde anzuzeigen und von ...
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