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§ 66 - Filmförderungsgesetz (FFG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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§ 66 Antrag
§ 66 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) 1Projektfilmförderung wird auf Antrag gewährt. 2Antragsberechtigt ist der Hersteller im Sinne des § 41 Absatz 1 Nummer 1.
(2) Nicht antragsberechtigt ist ein Hersteller im Sinne des Absatzes 1,
- 1.
- wenn es sich bei ihm um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft, deren einzige persönlich haftende Gesellschafterin eine Kapitalgesellschaft ist, handelt und das eingezahlte Stammkapital weniger als 25.000 Euro beträgt oder
- 2.
- solange er bei einem anderen nach diesem Gesetz geförderten Filmvorhaben nicht die Auflage nach § 67 Absatz 10 erfüllt hat.
Zitierungen von § 66 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022)
... Sinne des § 3 Absatz 4, b) der Projektfilmförderung nach den §§ 59 bis 72, c) der Drehbuch- und Treatmentförderung nach den §§ 100 bis ...
§ 26 FFG Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung (vom 01.01.2022)
... über Förderhilfen im Rahmen der Projektfilmförderung nach den §§ 59 bis 72, über Förderhilfen im Rahmen der Drehbuch- und Treatmentförderung nach den ...
§ 82 FFG Antrag
... ist der Hersteller im Sinne des § 41 Absatz 1 Nummer 1. § 66 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Der Antrag ist spätestens drei Monate ...
§ 94 FFG Antrag
... Rechts direkt oder indirekt beteiligt sind, so ist er nicht antragsberechtigt. § 66 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Der Antrag des Herstellers auf ...
§ 109 FFG Antrag
... in europäischen Kinos ausgewertet worden ist. Für den Hersteller gilt § 66 Absatz 2 entsprechend. Die Drehbuchautorin oder der Drehbuchautor muss die eigene ...
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