§ 68 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 68 VgV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1691
Artikel 2 SaubFahrzeugBeschGEG Änderung der Vergabeverordnung ... Wörter „und von Straßenfahrzeugen" gestrichen. b) Die Angabe zu § 68 wird wie folgt gefasst: „§ 68 (weggefallen)". 2. In der ... gestrichen. b) Die Angabe zu § 68 wird wie folgt gefasst: „ § 68 (weggefallen) ". 2. In der Überschrift des Abschnitts 4 werden die Wörter „und ... 4 werden die Wörter „und von Straßenfahrzeugen" gestrichen. 3. § 68 wird aufgehoben. 4. Die Anlagen 2 und 3 werden ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/68_VgV.htm