Tools:
Update via:
§ 69b - Arzneimittelgesetz (AMG)
neugefasst durch B. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3394; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2121-51-1-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
|
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2121-51-1-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
|
§ 69b (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften G. v. 27. September 2021 BGBl. I S. 4530 m.W.v. 28. Januar 2022
Anzeige
Frühere Fassungen von § 69b AMG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 28.01.2022 | Artikel 3 Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 27.09.2021 BGBl. I S. 4530 |
aktuell vorher | 01.04.2014 | Artikel 1 Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 10.10.2013 BGBl. I S. 3813 |
aktuell | vor 01.04.2014 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 69b AMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69b AMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Artikel 3 TAMGEG Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes (vom 28.01.2022)
... „§ 63h (weggefallen)". i) Die Angaben zu § 69a und § 69b werden wie folgt gefasst: „§ 69a (weggefallen) § 69b ... und § 69b werden wie folgt gefasst: „§ 69a (weggefallen) § 69b (weggefallen) ". j) Die Angabe zu § 113 wird wie folgt gefasst: „§ ... Anwendung bei Menschen bestimmt ist und" gestrichen. 77. Die §§ 69a und 69b werden aufgehoben. 78. § 71 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) ...
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3813, 2014 I 272
Artikel 1 16. AMGÄndG (vom 17.10.2013)
... nach den Absätzen 3 und 3a" ersetzt. 9. In § 69b Absatz 1 werden die Wörter „Die nach der Viehverkehrsverordnung" durch die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/69b_AMG.htm