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§§ 6 und 7 - Bundeswaldgesetz (BWaldG k.a.Abk.)

G. v. 02.05.1975 BGBl. I S. 1037; zuletzt geändert durch Artikel 112 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 08.05.1975; FNA: 790-18 Forstwirtschaft
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§§ 6 und 7 (weggefallen)


§§ 6 und 7 wird in 1 Vorschrift zitiert




 

Zitierungen von §§ 6 und 7 Bundeswaldgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 6 und 7 BWaldG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWaldG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45 BWaldG Anwendung des Gesetzes in besonderen Fällen
... oder 3. des zivilen Luftverkehrs dienen, sind die nach den §§ 6, 7 und 9 bis 13 dieses Gesetzes erlassenen Landesvorschriften nur anzuwenden, soweit dadurch die ...