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§ 6
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§ 6 - Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG
k.a.Abk.
)
neugefasst durch B. v. 25.09.2001
BGBl. I S. 2518
; zuletzt geändert durch
Artikel 1
G. v. 19.07.2024
BGBl. 2024 I Nr. 248
Geltung ab 19.01.1972; FNA: 801-7
Betriebsverfassung und Mitbestimmung
17 weitere Fassungen
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wird in 289 Vorschriften zitiert
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 5
←
→
§ 7
§ 6 (weggefallen)
§ 6 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 5
←
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§ 7
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Zitierungen von
§ 6 Betriebsverfassungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BetrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetrVG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 125 BetrVG Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
... des § 4 Abs. 1 verkürzt sich auf drei Tage. 4. Die §§
6
bis 8 und § 10 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wahl ...
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