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§ 6 - Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV)
§ 6 Anforderungen an die Behandlung von Leiterplatten
Aluminium-Kühlkörper ab einer Masse von 100 Gramm aus den gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 4 entfernten Leiterplatten sind vor dem metallurgischen Prozess zu entfernen und einem Recycling zuzuführen, sofern durch die Entfernung nur geringfügige Edelmetallverluste entstehen.
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