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§ 6 - Energiestatistikgesetz (EnStatG)
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 392 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 80 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 10.03.2017; FNA: 708-34 Wirtschaftsstatistik
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Geltung ab 10.03.2017; FNA: 708-34 Wirtschaftsstatistik
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§ 6 Erhebungen über Kohleeinfuhr und -ausfuhr
§ 6 wird in 5 Vorschriften zitiert
Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, bei allen Unternehmen, die Braunkohle, Braunkohleprodukte, Steinkohle, Steinkohlenkoks oder -briketts ein- oder ausführen, monatlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- 1.
- die Einfuhr und Ausfuhr von Kohle, jeweils getrennt nach Staaten sowie nach Kohlearten, Energiegehalten und Grenzübergangswerten,
- 2.
- die Menge des Bestands, getrennt nach Kohlearten,
- 3.
- die abgegebene Menge, jeweils getrennt nach Kohlearten sowie innerhalb der Kohlearten jeweils getrennt nach Abnehmer- und Verbrauchergruppen.
Zitierungen von § 6 EnStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EnStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 EnStatG Zweck der Erhebungen und Erhebungsbereiche
... der erneuerbaren Energien (§ 5), 4. über Kohleeinfuhr und -ausfuhr ( § 6 ), 5. über Flüssiggas, Klärgas, Klärschlamm, Tiefengeothermie, ...
§ 10 EnStatG Auskunftspflicht
... die sich der Anlagen zur Verteilung bedienen, 7. für die Erhebung nach § 6 die Leitungen der Unternehmen, 8. für die Erhebung nach § 7 Satz 1 Nummer 1 ...
§ 11 EnStatG Durchführung der Erhebung, Übermittlungsfrist
... Die Erhebungen nach § 4 Absatz 1 und 2 sowie § 6 werden vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. (2) Die Angaben zu § 4 ...
§ 12 EnStatG Verordnungsermächtigung (vom 26.11.2019)
... der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für die Erhebungen nach § 4 Absatz 1 und 2 sowie § 6 einzelne Erhebungsmerkmale auszusetzen oder einzelne neue Erhebungsmerkmale einzuführen, die ...
§ 13 EnStatG Datenübermittlung (vom 26.11.2019)
... (5) Die für die Genehmigung oder Förderung der in den §§ 3 bis 8 genannten Anlagen zuständigen Behörden übermitteln den statistischen ...
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