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§ 6 - Energiestatistikgesetz (EnStatG)

G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 392 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 80 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 10.03.2017; FNA: 708-34 Wirtschaftsstatistik
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§ 6 Erhebungen über Kohleeinfuhr und -ausfuhr



Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, bei allen Unternehmen, die Braunkohle, Braunkohleprodukte, Steinkohle, Steinkohlenkoks oder -briketts ein- oder ausführen, monatlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

1.
die Einfuhr und Ausfuhr von Kohle, jeweils getrennt nach Staaten sowie nach Kohlearten, Energiegehalten und Grenzübergangswerten,

2.
die Menge des Bestands, getrennt nach Kohlearten,

3.
die abgegebene Menge, jeweils getrennt nach Kohlearten sowie innerhalb der Kohlearten jeweils getrennt nach Abnehmer- und Verbrauchergruppen.



 

Zitierungen von § 6 EnStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EnStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EnStatG Zweck der Erhebungen und Erhebungsbereiche
... der erneuerbaren Energien (§ 5), 4. über Kohleeinfuhr und -ausfuhr ( § 6 ), 5. über Flüssiggas, Klärgas, Klärschlamm, Tiefengeothermie, ...
§ 10 EnStatG Auskunftspflicht
... die sich der Anlagen zur Verteilung bedienen, 7. für die Erhebung nach § 6 die Leitungen der Unternehmen, 8. für die Erhebung nach § 7 Satz 1 Nummer 1 ...
§ 11 EnStatG Durchführung der Erhebung, Übermittlungsfrist
... Die Erhebungen nach § 4 Absatz 1 und 2 sowie § 6 werden vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. (2) Die Angaben zu § 4 ...
§ 12 EnStatG Verordnungsermächtigung (vom 26.11.2019)
... der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für die Erhebungen nach § 4 Absatz 1 und 2 sowie § 6 einzelne Erhebungsmerkmale auszusetzen oder einzelne neue Erhebungsmerkmale einzuführen, die ...
§ 13 EnStatG Datenübermittlung (vom 26.11.2019)
...  (5) Die für die Genehmigung oder Förderung der in den §§ 3 bis 8 genannten Anlagen zuständigen Behörden übermitteln den statistischen ...