Artikel 6 - Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BGBEGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 6 ändert mWv. 18. August 2021 ZustÜbBMJVV

(1) Dieses Gesetz tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.

(2) Am Tag nach der Verkündung*) tritt die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2659) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. August 2021.



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