Tools:
Update via:
Artikel 6 - Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
Artikel 6 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 4i wie folgt gefasst:
„§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug". - 2.
- § 4i wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug". - b)
- Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern."
Anzeige
Zitierungen von Artikel 6 StUmgBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 StUmgBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StUmgBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 7 StUmgBG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/6_StUmgBG_Steuerumgehungsbekampfungsgesetz.htm