§ 6 - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

§ 6 Überwachungsplan


§ 6 wird in 11 Vorschriften zitiert

(1) Betreiber, Schifffahrtsunternehmen und Verantwortliche sind verpflichtet, bei der zuständigen Behörde für jede Handelsperiode einen Überwachungsplan für die Emissionsermittlung und Berichterstattung nach § 5 Absatz 1 zur Genehmigung einzureichen.

(2) 1Die Genehmigung wird von der zuständigen Behörde erteilt, wenn der Überwachungsplan folgenden Vorgaben entspricht:

1.
für Betreiber und Verantwortliche den Vorgaben der EU-Monitoring-Durchführungsverordnung und den Vorgaben der jeweils einschlägigen Rechtsverordnungen nach § 28 Absatz 1 Nummer 3, § 35 Absatz 1 Nummer 6 oder § 44 Absatz 1 Nummer 5 oder

2.
für Schifffahrtsunternehmen den Vorgaben des Artikels 6 Absatz 3 bis 6 der EU-MRV-Seeverkehrsverordnung und der Rechtsverordnung nach § 40 Absatz 1 Nummer 2.

2Entspricht ein vorgelegter Überwachungsplan nicht diesen Vorgaben, ist der Betreiber, das Schifffahrtsunternehmen oder der Verantwortliche verpflichtet, die festgestellten Mängel innerhalb einer von der zuständigen Behörde festzusetzenden Frist zu beseitigen und den geänderten Überwachungsplan vorzulegen. 3Die zuständige Behörde kann die Genehmigung mit Auflagen für die Überwachung von und die Berichterstattung über Emissionen verbinden.

(3) Für den Überwachungsplan gelten ergänzend

1.
für Anlagenbetreiber die Anforderungen nach § 22,

2.
für Luftfahrzeugbetreiber die Anforderungen nach § 31 Absatz 1, 2, 5 und 6,

3.
für Schifffahrtsunternehmen die Anforderungen nach § 38 und

4.
für Verantwortliche die Anforderungen nach § 42.

(4) 1Betreiber, Schifffahrtsunternehmen und Verantwortliche müssen den Überwachungsplan innerhalb einer Handelsperiode unverzüglich anpassen und den angepassten Überwachungsplan bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung einreichen, soweit sich die Anforderungen nach Absatz 2 ändern oder dies nach den ergänzenden Regelungen nach Absatz 3 erforderlich ist. 2Für den angepassten Überwachungsplan nach Satz 1 gilt Absatz 2 entsprechend.

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 6 TEHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 TEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TEHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 TEHG Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Anlagen; Anpassung des Überwachungsplans
... Für die Einreichung des Überwachungsplans nach § 6 Absatz 1 gelten folgende Fristen: 1. für Anlagenbetreiber, deren Anlagen spätestens ... zur Stellungnahme zu geben. (3) Eine Anpassung des Überwachungsplans nach § 6 Absatz 3 ist auch erforderlich, wenn der Anlagenbetreiber betriebliche Änderungen plant, die zu einer ...
§ 27 TEHG Einheitliche Anlage eines Anlagenbetreibers
... Standort in einem technischen Verbund betrieben werden, für die Anwendung der §§ 5 bis 7 und 23 als Betrieb einer einheitlichen Anlage gilt, wenn die erforderliche Genauigkeit bei ...
§ 28 TEHG Verordnungsermächtigungen für den Bereich Anlagen
...  3. Einzelheiten zur Erstellung und Änderung des Überwachungsplans nach § 6 ; abweichend von § 6 Absatz 3 können dabei auch für bestimmte Fallgruppen von ... zur Erstellung und Änderung des Überwachungsplans nach § 6; abweichend von § 6 Absatz 3 können dabei auch für bestimmte Fallgruppen von Änderungen der Überwachung ...
§ 31 TEHG Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan, die Berichterstattung und die Abgabe von Berechtigungen für Luftverkehrstätigkeiten
... Hinsichtlich dieser Flüge gelten die Verpflichtungen nach den §§ 5 und 6 bis zum 31. Dezember 2026 als erfüllt. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für ... in die Schweiz oder das Vereinigte Königreich. (5) Die §§ 5 bis 7 gelten bis zum 31. Dezember 2030 als erfüllt für Emissionen auf Flügen ...
§ 35 TEHG Verordnungsermächtigungen für den Bereich Luftverkehr
... Emissionsberichten nach § 5 Absatz 2 sowie zur Einreichung eines Überwachungsplans nach § 6 , einschließlich der Zulassung vereinfachter Maßnahmen zur Emissionsberichterstattung ...
§ 40 TEHG Verordnungsermächtigungen für den Bereich Seeverkehr
...  4. Einzelheiten zur Erstellung und Genehmigung des Überwachungsplans nach § 6 , einschließlich der Einbeziehung von CH4- und N2O-Emissionen sowie von Service- und ...
§ 41 TEHG Emissionsgenehmigung für Verantwortliche
... wenn der Verantwortliche einen Überwachungsplan vorgelegt hat, der den Anforderungen nach § 6 Absatz 1, 2 und 3 Nummer 4 entspricht. (3) Die Emissionsgenehmigung enthält folgende Angaben: 1. ...
§ 42 TEHG Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für den Brennstoffemissionshandel; Anpassung des Überwachungsplans
... Behörde beantragen. (2) Eine Anpassung des Überwachungsplans nach § 6 Absatz 3 ist auch erforderlich, wenn der Verantwortliche plant, sonstige betriebliche Änderungen ... (3) Führen Anpassungen im Rahmen des Überwachungsplans gemäß § 6 Absatz 3 zugleich zu einer Unrichtigkeit der Angaben zur Emissionsgenehmigung gemäß § 41 ...
§ 44 TEHG Verordnungsermächtigungen für den Bereich Brennstoffemissionshandel
...  5. Einzelheiten zur Erstellung und Änderung des Überwachungsplans nach den §§ 6 und 42; abweichend von § 6 Absatz 3 können für bestimmte Fallgruppen von ... und Änderung des Überwachungsplans nach den §§ 6 und 42; abweichend von § 6 Absatz 3 können für bestimmte Fallgruppen von Änderungen der Überwachung ...
§ 49 TEHG Bußgeldvorschriften
...  1. ohne Genehmigung nach § 4 Absatz 1 Treibhausgase freisetzt, 2. entgegen § 6 Absatz 1 oder Absatz 4 Satz 1 einen Überwachungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreicht, 3. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 einen geänderten Überwachungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
§ 54 TEHG Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
... von § 6 Absatz 1 und 2 gilt der für das Jahr 2023 genehmigte Überwachungsplan eines Luftfahrzeugbetreibers ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed