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§ 6 - Waffengesetz (WaffG)
Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen
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Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen
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§ 6 Persönliche Eignung
(1) 1Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
- 1.
- geschäftsunfähig sind,
- 2.
- abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
- 3.
- auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
- 1.
- der zuständigen Behörde der Landespolizei oder der zentralen Polizeidienststelle oder des zuständigen Landeskriminalamtes,
- 2.
- der Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze im Inland der betroffenen Person, beschränkt auf die letzten zehn Jahre vor Durchführung der Prüfung der persönlichen Eignung,
- 3.
- der in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmten Bundespolizeibehörde,
- 4.
- des Zollkriminalamtes.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
(3) 1Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. 2Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.
(4) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen.
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems G. v. 25. Oktober 2024 BGBl. 2024 I Nr. 332 m.W.v. 31. Oktober 2024
Frühere Fassungen von § 6 WaffG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.10.2024 | Artikel 5 Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332 |
aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 228 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell vorher | 26.11.2019 | Artikel 7 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626 |
aktuell | vor 26.11.2019 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 WaffG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WaffG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 WaffG Voraussetzungen für eine Erlaubnis (vom 31.10.2024)
... 1), 2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung ( § 6 ) besitzt, 3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7), 4. ein ... recherchieren und diese Erkenntnisse insbesondere in die Prüfung nach den §§ 5 und 6 einfließen zu ...
§ 6a WaffG Nachbericht (vom 31.10.2024)
... Erkenntnisse über Tatsachen nach § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 oder erlangen die in § 6 Absatz 1 Satz 3 genannten Behörden im Nachhinein Erkenntnisse über Tatsachen nach § 6 Absatz 1 Satz ... 6 Absatz 1 Satz 3 genannten Behörden im Nachhinein Erkenntnisse über Tatsachen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2, so sind sie zum Nachbericht verpflichtet. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend mit der ...
§ 6b WaffG Mitteilungspflichten der Waffenbehörden an die Jagdbehörden (vom 31.10.2024)
... die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 5 oder die persönliche Eignung nach § 6 nicht mehr besitzt, so informiert die Waffenbehörde die zuständige Jagdbehörde ...
§ 13 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken (vom 20.02.2020)
... nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition). (2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. ...
§ 21 WaffG Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel (vom 01.09.2020)
... der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) oder persönliche Eignung ( § 6 ) nicht besitzt, 2. der Antragsteller die für die erlaubnispflichtige ...
§ 27 WaffG Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten (vom 01.09.2020)
... der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung ( § 6 ) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der ...
§ 41 WaffG Waffenverbote für den Einzelfall (vom 31.10.2024)
... Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Absatz 2 findet entsprechende Anwendung. (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den ...
§ 42 WaffG Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen (vom 31.10.2024)
... der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung ( § 6 ) besitzt, 2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der ...
§ 43 WaffG Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten (vom 31.10.2024)
... Daten auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person in den Fällen des § 5 Abs. 5 und des § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4 erheben. Sonstige Rechtsvorschriften des Bundes- oder Landesrechts, die eine Erhebung ...
§ 44 WaffG Übermittlung an und von Meldebehörden (vom 31.10.2024)
... die Ergebnisse sowie tragenden Gründe der Prüfung nach den §§ 5 und 6 mit. (3) Die Meldebehörden teilen den Waffenerlaubnisbehörden ...
§ 44a WaffG Behördliche Aufbewahrungspflichten (vom 01.09.2020)
... 2. wegen fehlender persönlicher Eignung nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 , einschließlich der Gründe hierfür, ...
§ 58 WaffG Altbesitz; Übergangsvorschriften (vom 31.10.2024)
... über den Antrag § 21 dieses Gesetzes Anwendung. (4) Bescheinigungen nach § 6 Abs. 2 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) gelten im bisherigen ... oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Zitat in folgenden Normen
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
§ 4 AWaffV Gutachten über die persönliche Eignung
... Absatz 3 Satz 1 hinzuweisen. (7) Dienstwaffenträger können an Stelle des in § 6 Abs. 3 des Waffengesetzes genannten Zeugnisses eine Bescheinigung ihrer Dienstbehörde vorlegen, dass eine Begutachtung ...
Bundesjagdgesetz
neugefasst durch B. v. 29.09.1976 BGBl. I S. 2849; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 17 BJagdG Versagung des Jagdscheines (vom 31.10.2024)
... ob die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes gegeben sind. Die Waffenbehörde teilt der Jagdbehörde das Ergebnis der ... die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes , darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden. (2) Der Jagdschein kann ...
Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Artikel 3 WaffRNeuRegG Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... 22a Abs. 1 Nr. 6 werden die Wörter soweit nicht auf tragbare Schusswaffen nach § 6 Abs. 3 des Waffengesetzes dessen Vorschriften anzuwenden sind," gestrichen. 6. In ...
Artikel 15 WaffRNeuRegG Änderung des Bundesjagdgesetzes
... die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden." ...
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Artikel 2 G. v. 05.05.2004 BGBl. I S. 718, 776; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage 1 JVEG (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) (vom 01.11.2024)
... 18. in Aufenthalts- oder Asylangelegenheiten, 19. zur persönlichen Eignung nach § 6 des Waffengesetzes , 20. zur Anerkennung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen, zu den daraus folgen- ...
Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 BPolZV Sachliche Zuständigkeiten (vom 31.10.2024)
... § 1 Absatz 1 des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes, h) § 5 Absatz 5 und § 6 Absatz 1 des Waffengesetzes ; 1a. das Bundespolizeipräsidium für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ...
Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166, 184
§ 5 WaffRG Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
... Nummer 4 des Waffengesetzes oder bb) § 4 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Waffengesetzes , 4. die Waffenbehörde eines der folgenden Verbote erteilt: a) ein ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6 ) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der ...
Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Artikel 5 InnSichVG Änderung des Waffengesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 6 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 6a Nachbericht ... recherchieren und diese Erkenntnisse insbesondere in die Prüfung nach den §§ 5 und 6 einfließen zu lassen." 3. § 5 wird wie folgt geändert: ... 2 Nummer 4 ein;". bb) Die Sätze 3 bis 6 werden aufgehoben. 4. § 6 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die zuständige Behörde holt die Stellungnahme ... Bundespolizeibehörde, 4. des Zollkriminalamtes." 5. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a und 6b eingefügt: „§ 6a ... Erkenntnisse über Tatsachen nach § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 oder erlangen die in § 6 Absatz 1 Satz 3 genannten Behörden im Nachhinein Erkenntnisse über Tatsachen nach § 6 Absatz 1 Satz ... 6 Absatz 1 Satz 3 genannten Behörden im Nachhinein Erkenntnisse über Tatsachen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2, so sind sie zum Nachbericht verpflichtet. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, ... die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 5 oder die persönliche Eignung nach § 6 nicht mehr besitzt, so informiert die Waffenbehörde die zuständige Jagdbehörde ... Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Absatz 2 findet entsprechende Anwendung." 7. § 42 wird wie folgt geändert: ... die Ergebnisse sowie tragenden Gründe der Prüfung nach den §§ 5 und 6 mit." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und folgender Satz wird ...
Artikel 7 InnSichVG Änderung des Bundesjagdgesetzes
... ob die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes gegeben sind. Die Waffenbehörde teilt der Jagdbehörde das Ergebnis der Prüfung der ...
Artikel 10 InnSichVG Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden
... 2. Folgender Buchstabe h wird angefügt: „h) § 5 Absatz 5 und § 6 Absatz 1 des Waffengesetzes ...
Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 6 KostRÄG 2021 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
... 18. in Aufenthalts- oder Asylangelegenheiten, 19. zur persönlichen Eignung nach § 6 des Waffengesetzes , 20. zur Anerkennung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen, zu den daraus folgen- ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 7 2. DSAnpUG-EU Änderung des Waffengesetzes
... durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt. 2. In § 6 Absatz 2 werden die Wörter „dem Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes
... 2. wegen fehlender persönlicher Eignung nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 , einschließlich der Gründe hierfür, ergibt." b) ...
Artikel 4 2. WaffGuaÄndG Änderung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes
... Nummer 4 des Waffengesetzes oder b) von § 4 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Waffengesetzes ." 4. In § 4 Absatz 1 Nummer 3 wird im Satzteil vor Buchstabe a das Wort ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)
V. v. 11.08.1976 BGBl. I S. 2117; aufgehoben durch § 3 V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
Eingangsformel 5. WaffV
... Grund des § 6 Abs. 1 Satz 3 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 ...
Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 6 WaffKostV
... sind gebührenfrei: 1. Ausstellung einer Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 oder 2a des Gesetzes, 2. Zulassung von Ausnahmen nach § 37 ...
Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366; zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
§ 3 NWRG Anlass der Speicherung (vom 01.01.2019)
... Nummer 4 des Waffengesetzes oder b) von § 4 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Waffengesetzes ...
Verordnung über die Übergangsregelung aus Anlaß des Außerkrafttretens der Sechsten Verordnung zum Waffengesetz
V. v. 25.05.1999 BGBl. I S. 1043; aufgehoben durch Artikel 96 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Eingangsformel WaffV6ÜV
... Grund des § 6 Abs. 5 Nr. 5 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I ...
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