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Artikel 6
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Artikel 6 - Wohngeld-Plus-Gesetz (WoGPlusG
k.a.Abk.
)
G. v. 05.12.2022
BGBl. I S. 2160
(
Nr. 48
); Geltung ab 01.01.2023
5 Änderungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 6 Vorschriften zitiert
Artikel 5
←
→
Schlussformel
Artikel 6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Artikel 5
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Inhaltsverzeichnis
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Schlussformel
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: https://www.buzer.de/6_Wohngeld-Plus-Gesetz.htm
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