Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Zweites Corona-Steuerhilfegesetz (2. CorStHG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2020 AO § 375a (neu), § 376

Die Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 194 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 375 folgende Angabe eingefügt:

§ 375a Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung".

2.
Nach § 375 wird folgender § 375a eingefügt:

§ 375a Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung

Das Erlöschen eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verjährung nach § 47 steht einer Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuches nicht entgegen."

3.
§ 376 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und wird folgender Halbsatz angefügt:

§ 78b Absatz 4 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend."

b)
Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Abweichend von § 78c Absatz 3 Satz 2 des Strafgesetzbuches verjährt in den in § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 6 genannten Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung die Verfolgung spätestens, wenn seit dem in § 78a des Strafgesetzbuches bezeichneten Zeitpunkt das Zweieinhalbfache der gesetzlichen Verjährungsfrist verstrichen ist."

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 6 Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. CorStHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. CorStHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Abgabenordnung
B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
Bekanntmachung AO-NB 2025
... vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), 92. den am 1. Juli 2020 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512 ), 93. den am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August ...

Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 7 GrundRentG Änderung der Abgabenordnung
... Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 93 Absatz 8 Satz 1 ...