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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
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§ 72 - Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.01.1982; FNA: 830-2 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
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Geltung ab 01.01.1982; FNA: 830-2 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
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§ 72
§ 72 wird in 9 Vorschriften zitiert
(1) Beschädigten, die eine Rente erhalten, kann zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes eine Kapitalabfindung gewährt werden.
(2) Eine Kapitalabfindung kann auch gewährt werden
- 1.
- zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eines Wohnungseigentums nach dem Wohnungseigentumsgesetz,
- 2.
- zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum im Sinne des § 17 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes, wenn die baldige Übertragung des Eigentums auf den Beschädigten sichergestellt wird,
- 3.
- zum Erwerb eines Dauerwohnrechts nach dem Wohnungseigentumsgesetz, wenn der Dauerwohnberechtigte wirtschaftlich einem Wohnungseigentümer gleichgestellt ist und das Fortbestehen des Dauerwohnrechts im Falle der Zwangsversteigerung nach § 39 des Wohnungseigentumsgesetzes vereinbart wird,
- 4.
- zur Finanzierung eines eigenen Bausparvertrags mit einer Bausparkasse oder dem Beamtenheimstättenwerk für die Zwecke des Absatzes 1 und der Nummern 1 bis 3.
(3) Dem Eigentum an einem Grundstück steht das Erbbaurecht, dem Wohnungseigentum das Wohnungserbbaurecht gleich.
Zitierungen von § 72 BVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 BVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 78a BVG
... und Ehegatten Verschollener (§ 52 Abs. 1) gewährt werden. Die Vorschriften der §§ 72 bis 80 gelten entsprechend. (2) Schließt eine abgefundene Witwe erneut ...
Zitat in folgenden Normen
Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933
§ 83 SEG Geldleistungen
... nach § 40b des Bundesversorgungsgesetzes. Ist eine Grundrente nach § 72 des Bundesversorgungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder nach § 1 Absatz 1 der ...
Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 195
§ 144 SGB XIV Geldleistungen (vom 01.01.2024)
... im Wege der Verrentung unberücksichtigt. Ist eine Grundrente kapitalisiert nach § 72 Bundesversorgungsgesetz oder nach § 1 Absatz 1 Rentenkapitalisierungsgesetz-KOV, verringert sich der Betrag nach Satz ...
§ 152 SGB XIV Wahlrecht (vom 01.01.2024)
... 6. Berufsschadensausgleich nach § 89. (3) Ist eine Rente kapitalisiert nach § 72 des Bundesversorgungsgesetzes oder nach § 1 Absatz 1 des Rentenkapitalisierungsgesetzes-KOV, verringert sich die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 1 BVGuSozEntsRÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe § 72 " durch die Angabe §§ 72, 74, 88 Abs. 2 und § 92 Abs. 2" ersetzt. ... aa) In Satz 1 wird die Angabe § 72" durch die Angabe §§ 72 , 74, 88 Abs. 2 und § 92 Abs. 2" ersetzt. bb) Nach Satz 2 werden folgende ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Ausgleichsrentenverordnung (AusglV)
neugefasst durch B. v. 01.07.1975 BGBl. I S. 1769; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 3 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 9 AusglV Einkünfte von Land- und Forstwirten, deren Gewinne nach Durchschnittsätzen ermittelt werden (vom 21.12.2007)
... Den Schuldzinsen nach Nummer 1 steht bei gewährter Kapitalabfindung nach den §§ 72 bis 80 des Bundesversorgungsgesetzes oder bei einer Rentenkapitalisierung nach dem ...
Rentenkapitalisierungsgesetz-KOV
G. v. 27.04.1970 BGBl. I S. 413; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 10 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 1 KOVRentKapG (vom 08.11.2006)
... An Stelle einer Kapitalabfindung nach den §§ 72 bis 80 des Bundesversorgungsgesetzes kann dem Berechtigten nach Maßgabe des ...
Verordnung über die sachliche Zuständigkeit in der Kriegsopferversorgung
V. v. 20.05.1963 BGBl. I S. 367; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 14 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 1 KOVZustV
... b) Entscheidungen über Kapitalabfindungen (§§ 72 bis 80 des Bundesversorgungsgesetzes), c) Geltendmachung der in § 81a ...
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)
V. v. 16.01.1979 BGBl. I S. 80; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 5 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 36 KFürsV Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vom 01.07.2011)
... Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 gehören bei gewährter Kapitalabfindung nach den §§ 72 bis 80 des Bundesversorgungsgesetzes oder bei einer Rentenkapitalisierung nach dem ...
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