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§ 73 - Filmförderungsgesetz (FFG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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§ 73 Förderhilfen, Referenzpunkte
§ 73 wird in 13 Vorschriften zitiert
(1) 1Referenzfilmförderung wird dem Hersteller eines programmfüllenden Films mit Herstellungskosten bis zu 8 Millionen Euro gewährt, wenn der Film mindestens 150.000 Referenzpunkte erreicht hat. 2Für Filme mit Herstellungskosten von mehr als 8 Millionen Euro und weniger als 20 Millionen Euro beträgt die maßgebliche Referenzpunktzahl 300.000, für Filme mit Herstellungskosten von mehr als 20 Millionen Euro 500.000. 3Hat der Referenzfilm das Prädikat „besonders wertvoll" der Deutschen Film- und Medienbewertung erreicht, reduziert sich die zu erreichende Referenzpunktzahl jeweils um 50.000 Referenzpunkte.
(2) Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt.
(3) Der Vorstand kann auf Antrag abweichend von Absatz 1 nicht programmfüllende Filme mit einer Vorführzeit von mehr als 30 Minuten im Rahmen der Referenzfilmförderung zulassen, wenn die Gesamtwürdigung des jeweiligen Films dies rechtfertigt.
Zitierungen von § 73 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022)
... und den §§ 140 bis 144, 3. im Rahmen der Referenzfilmförderung nach den §§ 73 bis 90, 4. im Rahmen der Referenzförderung für Kurzfilme und nicht ... (3) Vor einer Entscheidung auf Zuerkennung von Förderhilfen nach § 73 oder § 76, jeweils in Verbindung mit § 83 Absatz 2, hat der Vorstand das Präsidium ...
§ 18 FFG Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands
... gegen Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99 und nach den §§ 127 bis 133 entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher ... gegen Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99, nach den §§ 127 bis 133 und nach den §§ 138 bis 144, die auf einer ...
§ 44 FFG Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen (vom 01.01.2024)
... verkündeten Fassung gilt entsprechend. Eine Referenzförderung nach den §§ 73 bis 90, 91 bis 99 und 127 bis 133 ist für Filme nach Satz 1 ausgeschlossen. (4) ...
§ 45 FFG Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen
... Sitz haben, verbürgt ist. (2) Eine Referenzförderung nach den §§ 73 bis 90, 91 bis 99 und 127 bis 133 ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Referenzfilm oder bei ...
§ 57 FFG Verletzung der Sperrfristen
... die Sperrfristen verletzt wurden, ist von der Referenzfilmförderung nach den §§ 73 und 76 ausgeschlossen, wenn sich hieraus nicht aus den Gesamtumständen eine für den ...
§ 60 FFG Art und Höhe, Mindestförderquote
... gilt auch für den Fall, dass nach § 85 Absatz 1 Förderhilfen nach § 73 oder § 76 für die Vorbereitung desselben Filmvorhabens verwendet ...
§ 76 FFG Förderhilfen, Referenzpunkte
... (Filme mit niedrigen Herstellungskosten) gewährt, wenn der Film nach Maßgabe des § 73 Absatz 2 mindestens 50.000 Referenzpunkte erreicht hat. Hat der Referenzfilm das ...
§ 79 FFG Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus einem gleichgestellten Staat (vom 01.01.2022)
... die Gegenseitigkeit verbürgt, so können in die Referenzfilmförderung nach § 73 Absatz 1 und § 76 Absatz 1 jährlich bis zu drei Filme aus anderen Mitgliedstaaten der ...
§ 85 FFG Besondere Verwendungsmöglichkeiten
... Antrag des Herstellers im Sinne des § 41 Absatz 1 Nummer 1 gestatten, dass die nach § 73 oder § 76 zuerkannten Förderhilfen bis zu 75 Prozent, in jedem Fall aber bis zu 100.000 ... im Sinne des § 41 Absatz 1 Nummer 1 auch gestatten, dass bis zu 75 Prozent der nach § 73 oder § 76 zuerkannten Förderhilfen, insgesamt jedoch für dasselbe Unternehmen in ...
§ 88 FFG Auszahlung
... Die Filmförderungsanstalt zahlt die Förderhilfen nach den §§ 73 und 76 bedarfsgerecht in bis zu drei Raten an die antragstellende Person aus, sobald nachgewiesen ...
§ 90 FFG Rückzahlungspflicht
... Hersteller ist zur Rückzahlung der nach § 73 oder § 76 zuerkannten Förderhilfen verpflichtet, wenn 1. diese zur ...
§ 159 FFG Aufteilung der Einnahmen auf die Förderbereiche (vom 01.01.2022)
... (§ 59), 2. 28,5 Prozent für die Referenzfilmförderung ( §§ 73 und 76), 3. 1,5 Prozent für die Referenzförderung für Kurzfilme und ...
§ 171 FFG Beendigung der Filmförderung (vom 01.01.2024)
... vor und veröffentlicht den Bericht. (2) Förderhilfen nach den §§ 73 , 76, 91 und 127 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 2023 ... 2024 gewährt. (3) Anträge auf Förderhilfen nach den §§ 73 , 76, 91, 127 und 138 müssen bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Für ...
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