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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.04.2025
§ 73 - Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
Geltung ab 01.04.2025; FNA: 52-6 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht
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Geltung ab 01.04.2025; FNA: 52-6 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht
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§ 73 Zusammensetzung
§ 73 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Das Truppendienstgericht besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und weiteren Richterinnen und Richtern in erforderlicher Anzahl. 2Die Präsidentin oder der Präsident übernimmt am Sitz des Truppendienstgerichts den Vorsitz einer Kammer.
(2) Beim Truppendienstgericht wirken ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter mit.
(3) 1Beim Truppendienstgericht können Richterinnen kraft Auftrags und Richter kraft Auftrags verwendet werden. 2Sie dürfen bei der großen Besetzung nach § 78 nicht den Vorsitz führen.
(4) 1Beim Truppendienstgericht können Richterinnen auf Zeit und Richter auf Zeit verwendet werden. 2Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer des Hauptamtes, ernannt werden
- 1.
- eine Beamtin auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz zur Richterin auf Zeit oder
- 2.
- ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz zum Richter auf Zeit.
(5) Zusätzlich zu dem Richteramt bei einem Truppendienstgericht kann ein weiteres Richteramt bei einem anderen Truppendienstgericht übertragen werden.
Zitierungen von § 73 WDO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 WDO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WDO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 70 WDO Bestimmung der Wehrdienstgerichte
... Soldaten (Wehrdienstgerichte) sind die Truppendienstgerichte nach Maßgabe der §§ 71 bis 81 und das Bundesverwaltungsgericht nach Maßgabe des § ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/73_WDO.htm