§ 75 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
(1) Der Verantwortliche hat personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
(2) Der Verantwortliche hat personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn ihre Verarbeitung unzulässig ist, sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen oder ihre Kenntnis für seine Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
(3)
1§ 58 Absatz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
2Sind unrichtige personenbezogene Daten oder personenbezogene Daten unrechtmäßig übermittelt worden, ist auch dies dem Empfänger mitzuteilen.
(4) Unbeschadet in Rechtsvorschriften festgesetzter Höchstspeicher- oder Löschfristen hat der Verantwortliche für die Löschung von personenbezogenen Daten oder eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit ihrer Speicherung angemessene Fristen vorzusehen und durch verfahrensrechtliche Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Fristen eingehalten werden.
Zitat in folgenden NormenBundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
§ 17 BKAG Projektbezogene gemeinsame Dateien (vom 27.06.2020) ... von Daten entsprechend. Für Daten, die das Bundeskriminalamt eingegeben hat, finden § 75 Absatz 1, 2 und 4 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 77 mit Ausnahme von § 77 Absatz 2 Satz 5 und Absatz 3 Anwendung. (6) ...
§ 77 BKAG Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen (vom 03.08.2024) ... Das Bundeskriminalamt prüft nach § 75 des Bundesdatenschutzgesetzes bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, ob gespeicherte personenbezogene ... Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Die Aussonderungsprüffristen nach § 75 Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen bei im Informationssystem des Bundeskriminalamtes verarbeiteten personenbezogenen ... im polizeilichen Informationsverbund gespeicherten personenbezogenen Daten obliegen die in § 75 des Bundesdatenschutzgesetzes und den Absätzen 1 bis 3 genannten Verpflichtungen der Stelle, die die datenschutzrechtliche ...
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Artikel 1 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146, 3147
§ 11 ProdSG Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde ... davon sind Vorname, Name und Adresse, die nach zehn Jahren zu löschen sind. § 75 Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt. (2) Die Befugnis erteilende Behörde kann sich bei ... drei Monate nach der Beendigung einer solchen Tätigkeit zu löschen. § 75 Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt. (3) Die Befugnis erteilende Behörde und die von ihr ...
Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG)
Artikel 1 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 489 StPO Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten (vom 26.11.2019) ... Zu löschen sind, unbeschadet der anderen, in § 75 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes genannten Gründe für die Pflicht zur Löschung, 1. die nach § 483 ... sind. Die Frist zur Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung nach § 75 Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes beträgt für die nach § 484 gespeicherten Daten 1. bei Beschuldigten, die ...
Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 96 ZFdG Aussonderungsprüffrist, Mitteilung von Löschungsverpflichtungen (vom 28.12.2022) ... Die Behörden des Zollfahndungsdienstes prüfen nach § 75 des Bundesdatenschutzgesetzes bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, ob gespeicherte personenbezogene ... gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Die nach § 75 Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes und § 90 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 festzulegenden Aussonderungsprüffristen dürfen ...
§ 97 ZFdG Berichtigung personenbezogener Daten, Einschränkung der Verarbeitung in Akten, Vernichtung von Akten ... des Zollfahndungsdienstes die Unrichtigkeit personenbezogener Daten in Akten fest, ist die in § 75 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes genannte Berichtigungspflicht dadurch zu erfüllen, dass dies in der Akte vermerkt oder auf ... § 1 Nummer 10 des Bundesarchivgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zukommt. § 75 Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes und § 96 Absatz 4 und 5 gelten für die Anbietung der Unterlagen entsprechend. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 1 StV-DSAnpUG-EU Änderung der Strafprozessordnung ... der Verarbeitung von Daten (1) Zu löschen sind, unbeschadet der anderen, in § 75 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes genannten Gründe für die Pflicht zur Löschung, 1. die nach § 483 ... zu löschen sind. Die Frist zur Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung nach § 75 Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes beträgt für die nach § 484 gespeicherten Daten 1. bei Beschuldigten, ... wie folgt gefasst: „(1) In den Fällen des § 58 Absatz 1 und des § 75 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes teilt der Verantwortliche insbesondere der Registerbehörde die Unrichtigkeit ...
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