§ 77 Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur
1In den Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur nach
§ 35 des Energiewirtschaftsgesetzes sind besondere Aspekte des Messstellenbetriebs aufzunehmen.
2Der Bericht soll Angaben enthalten
- 1.
- zur Wettbewerbssituation beim Messstellenbetrieb,
- 2.
- zur technischen Entwicklung bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
- 3.
- zum Angebot variabler Tarife,
- 4.
- zu bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität bei der energiewirtschaftlichen Datenkommunikation sowie
- 5.
- zum Angebot von Datenkommunikationsdiensten und Telekommunikationsdiensten für die Anbindung von Smart-Meter-Gateways.
Frühere Fassungen von § 77 MsbG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes ... Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung". p) Die Angabe zu § 77 wird wie folgt gefasst: „§ 77 Monitoring-Bericht der ... p) Die Angabe zu § 77 wird wie folgt gefasst: „ § 77 Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur". 2. § 1 wird wie folgt ... sind, soll sich die Bundesnetzagentur mit ihr oder ihm ins Benehmen setzen." 48. § 77 wird wie folgt gefasst: „§ 77 Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur ... ihm ins Benehmen setzen." 48. § 77 wird wie folgt gefasst: „ § 77 Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur (4) In den Monitoring-Bericht der ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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